Produktbild: Kodex Wasserrecht 2014/15

Kodex Wasserrecht 2014/15

Aus der Reihe Kodex

86,57 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

28.11.2014

Herausgeber

Walter Doralt

Verlag

LexisNexis ARD ORAC

Seitenzahl

1616

Maße (L/B/H)

22,8/15/5,1 cm

Gewicht

1384 g

Auflage

19. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7007-5940-9

Beschreibung

Portrait

Univ.-Prof. Dr. Werner Doralt, geb. 1942, 1968 Promotion an der Universität Wien, nach Gerichtspraxis und Assistenzzeit an der Universität Wien Mitarbeit in einer Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft, 1973 Ablegung der Steuerberaterprüfung, 1976 Habilitation im Fach Finanzrecht, seit 1998 Vorstand des Instituts für Finanzrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät an der Universität Wien.

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

28.11.2014

Herausgeber

Walter Doralt

Verlag

LexisNexis ARD ORAC

Seitenzahl

1616

Maße (L/B/H)

22,8/15/5,1 cm

Gewicht

1384 g

Auflage

19. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-7007-5940-9

Herstelleradresse

LexisNexis Österreich
Trabrennstr. 2a|1020|Wien|AT
bestellung@lexisnexis.at

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  • Produktbild: Kodex Wasserrecht 2014/15
  • 1. Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959)
    1/1. Wasserrechtsgesetz-Novelle 1997(Auszug)
    1/2. WRG-Novelle 1999 (Auszug)
    2. Verordnungen zum WRG 1959
    2/1. Bewilligungsfreistellung
    2/1/1. Bewilligungsfreistellungsverordnung für Gewässerquerungen (GewQBewFreistellV)
    2/2. Staumaße
    2/2/1. Wasserrechtlich bewilligte Anlagen – Staumaße und Festpunkte
    2/3. Umweltziele für Gewässer
    2/3/1.
    Verordnung über die Festlegung des Zielzustands für Oberflächengewässer
    (Qualitätszielverordnung Chemie Oberflächengewässer – QZV Chemie OG)
    2/3/2.
    Verordnung über die Festlegung des ökologischen Zustandes für Oberflächengewässer
    (Qualitätszielverordnung Ökologie Oberflächengewässer – QZV
    Ökologie OG)
    2/3/3.
    Verordnung über den guten chemischen Zustand des Grundwassers (Qualitätszielverordnung
    Chemie Grundwasser – QZV Chemie GW)
    2/4. Wasser gefährdende Stoffe
    2/4/1. Verordnung betreffend Anlagen zur Lagerung und Leitung Wasser gefährdender
    Stoffe
    2/5. Einleitungsbeschränkungen
    2/5/1. –
    2/6. Indirekteinleiter
    2/6/1. Verordnung betreffend Abwassereinleitungen in wasserrechtlich bewilligte
    Kanalisationen (Indirekteinleiterverordnung – IEV)
    2/7. Abwasseremissionen – Allgemein
    2/7/1. Verordnung über die allgemeine Begrenzung von Abwasseremissionen in
    Fließgewässer und öffentliche Kanalisationen (AAEV)
    2/8. Abwasseremissionen – Sparten
    2/8/1/1. 1. AEV für kommunales Abwasser
    2/8/1/2. 3. AEV für kommunales Abwasser
    2/8/1/3. AEV Medizinischer Bereich
    2/8/2/1. AEV Gebleichter Zellstoff
    2/8/2/2. AEV Papier und Pappe
    2/8/2/3. AEV Holzwerkstoffe
    2/8/3/1. AEV Gerberei
    2/8/3/2. AEV Textilveredelung und -behandlung
    2/8/4/1. AEV Kühlsysteme und Dampferzeuger
    2/8/4/2. AEV Verbrennungsgas
    2/8/4/3. AEV Laboratorien
    2/8/4/4. AEV Wasseraufbereitung
    2/8/4/5. AEV Wasch- und Chemischreinigungsprozesse
    2/8/4/6. AEV Abluftreinigung
    2/8/5/1. AEV Fleischwirtschaft
    2/8/5/2. AEV Milchwirtschaft
    2/8/5/3.
    Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Anlagen zur
    Erzeugung von Fischprodukten
    2/8/5/4.
    Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Hefe-,
    Spiritus- und Zitronensäureerzeugung
    2/8/5/5.
    Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Zucker und
    Stärkeerzeugung
    2/8/5/6.
    Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus Brauereien
    und Mälzereien
    2/8/5/7.
    Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung
    von Alkohol für Trinkzwecke und von alkoholischen Getränken
    2/8/5/8.
    Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung
    von Sauergemüse
    2/8/5/9.
    Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Erzeugung
    pflanzlicher oder tierischer Öle oder Fette einschließlich der Speiseöl- und
    Speisefetterzeugung
    2/8/5/10.
    Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Obstund
    Gemüseveredelung sowie aus der Tiefkühlkost- und Speiseeiserzeugung
    2/8/5/11. Verordnung über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Herstellung
    von Erfrischungsgetränken und der Getränkeabfüllung
    2/8/5/12. AEV Kartoffelverarbeitung
    2/8/5/13. AEV Futtermittelherstellung
    2/8/6/1. AEV Kunstharze
    2/8/6/2. AEV Glasindustrie
    2/8/6/3/1. AEV Petrochemie
    2/8/6/3/2. AEV Anorganische Pigmente
    2/8/6/3/3. AEV Kunststoffe
    2/8/6/3/4. AEV Pharmazeutika
    2/8/6/3/5. AEV Anorganische Düngemittel
    2/8/6/3/6. AEV Kleb- und Anstrichstoffe
    2/8/6/3/7. AEV Wasch- und Reinigungsmittel
    2/8/6/3/8. AEV Pflanzenschutzmittel
    2/8/6/3/9. AEV Technische Gase
    2/8/6/3/10. AEV Schmier- und Gießereimittel
    2/8/6/3/11. AEV Textil-, Leder- und Papierhilfsmittel
    2/8/6/3/12. AEV Soda
    2/8/6/3/13. AEV Chlor – Alkali – Elektrolyse
    2/8/6/3/14. AEV Chemiefasern
    2/8/6/3/15. AEV Anorganische Chemikalien
    2/8/6/3/16. AEV Organische Chemikalien
    2/8/6/4. AEV Oberflächenbehandlung
    2/8/6/5. AEV Erdölverarbeitung
    2/8/6/6. AEV Halbleiterbauelemente
    2/8/6/7. AEV Explosivstoffe
    2/8/7. AEV Druck – Foto
    2/8/8/1. AEV Nichteisenmetallindustrie
    2/8/8/2. AEV Eisenmetallindustrie
    2/8/8/3. AEV Kohleverarbeitung
    2/8/8/4. AEV Industrieminerale
    2/8/8/5. AEV Edelmetalle und Quecksilber
    2/8/8/6. AEV Salzherstellung
    2/8/9. AEV Fahrzeugtechnik
    2/8/10/1. AEV Massentierhaltung
    2/8/10/2. AEV Tierkörperverwertung
    2/8/10/3. AEV Hautleim
    2/8/10/4. AEV Aquakultur
    2/8/11. AEV Gentechnik
    2/8/12/1. AEV Deponiesickerwasser
    2/8/12/2. AEV Abfallbehandlung
    2/9. Hochwasserrisiko
    2/9/1. WRG – Gefahrenzonenplanungsverordnung (WRG-GZPV)
    2/10. Schongebiete
    2/10/1. Verordnung zum Schutz des Wasservorkommens im Schneeberg-, Rax- und
    Schneealpengebiet
    2/10/2. Verordnung zum Schutz der Wasservorkommen im Hochschwabgebiet
    2/10/3. Verordnung zum Schutz des Mondsees, des Fuschlsees und des Zellersees
    und deren Einzugsgebiete
    2/10/4. Verordnung zum Schutz der Wasservorkommen im Toten Gebirge
    2/11. Rahmenverfügungen
    2/11/1.
    Verordnung betreffend eine wasserwirtschaftliche Rahmenverfügung für das
    Marchfeld
    2/11/2. Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Mur und ihrer Zubringer
    2/11/3. Verordnung zur Verbesserung der Wassergüte der Donau
    2/11/4. Verordnung betreffend den Schutz der Trinkwasservorkommen im Almtal
    2/12. Bewirtschaftungspläne
    Verordnung mit der einerseits die Veröffentlichung des Planungsdokumentes
    zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan bekannt gegeben wird und
    2/12/1.
    andererseits ein Maßnahmenprogramm sowie Prioritätensetzungen und die
    Ausweisung von Gewässerabschnitten als erheblich veränderte oder künstliche
    Oberflächenwasserkörper im Zusammenhang mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan
    erlassen werden (Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO
    2009 – NGPV 2009)
    2/13. Programme EU - Integration
    2/13/1.
    Verordnung über das Aktionsprogramm 2012 zum Schutz der Gewässer vor
    Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (Aktionsprogramm
    Nitrat 2012)
    2/13/1/1.
    Verordnung über die zeitlich befristete Festlegung eines Düngemittelausbringungsverbotszeitraumes
    2/14. Belastungsregister
    2/14/1. Abfallverbrennungsverordnung (AVV)
    2/14/2.
    Verordnung über begleitende Regelungen im Zusammenhang mit der Schaffung
    eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters
    (E-PRTR-Begleitverordnung, E-PRTR-BV)
    2/14/3.
    Verordnung über ein elektronisches Register zur Erfassung aller wesentlichen
    Belastungen von Oberflächenwasserkörpern durch Emissionen von Stoffen
    aus Punktquellen (EmRegV-OW)
    2/15. Wasserhaushalt - Gewässerzustand
    2/15/1.
    Verordnung über die Erhebung des Wasserkreislaufs in Österreich (Wasserkreislauferhebungsverordnung
    – WKEV)
    2/15/2.
    Verordnung über die Überwachung des Zustands von Gewässern (Gewässerzustandsüberwachungsverordnung
    – GZÜV)
    2/16. Staubeckenkommission
    2/16/1. Staubeckenkommissions-Verordnung 1985
    2/17. Gewässeraufsichtsorgane
    2/17/1. Verordnung über die Gewässeraufsichtsorgane
    3. Nationale Rechtsmaterien mitWasserbezug
    3/1. Lebensmittelrecht
    3/1/1. Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG) (Auszug)
    3/1/1/1. Trinkwasserverordnung (TWV)
    3/1/1/2. Mineral- und Quellwasserverordnung
    3/2. Gesundheits- und Veterinärrecht
    Bundesgesetz über Hygiene in Bädern, Sauna-Anlagen, Warmluft- und
    Dampfbädern, Kleinbadeteichen und über die Wasserqualität von Badestellen
    (Bäderhygienegesetz – BHygG)
    3/2/1.
    Verordnung des Bundesministers für Gesundheit über Hygiene in
    Bädern, Warmsprudelwannen (Whirlwannen), Saunaanlagen,
    3/2/1/1.
    Warmluft- und Dampfbädern und Kleinbadeteichen (Bäderhygieneverordnung
    2012 – BHygV 2012)
    3/2/1/2.
    Verordnung über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung
    (Badegewässerverordnung – BGewV)
    3/2/2.
    Gesetz über die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
    (Epidemiegesetz 1950) (Auszug)
    3/2/3. Gesetz betreffend die Abwehr und Tilgung von Tierseuchen (Tierseuchengesetz
    – TSG) (Auszug)
    3/2/3/1. Aquakultur-Seuchenverordnung
    3/3. Mitanwendung von Wasserrecht
    3/3/1. Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) (Auszug)
    3/3/2. Altlastensanierungsgesetz (Auszug)
    3/3/3. Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen (EG-K 2013) (Auszug)
    Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Flurverfassung (Flurverfassungs-
    Grundsatzgesetz 1951) (Auszug)
    3/3/4.
    Bundesgesetz betreffend Grundsätze für die Flurverfassung (Flurverfassungs-
    Grundsatzgesetz 1951) (Auszug)
    3/3/5. Gewerbeordnung 1994 (Auszug)
    3/3/6. Mineralrohstoffgesetz (MinroG) (Auszug)
    3/3/7. Umweltmanagementgesetz (UMG) (Auszug)
    3/3/8. Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G 2000) (Auszug)
    3/4. Schutz vor Wassergefahren
    3/4/1. Forstgesetz 1975 (Auszug)
    3/4/1/1. Verordnung über die Gefahrenzonenpläne
    Gesetz betreffend Vorkehrungen zur unschädlichen Ableitung von Gebirgswässern
    (Wildbachverbauungsgesetz 1884)
    3/4/2.
    Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern
    Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes
    im Bereich der österreichischen Donau
    3/4/3.
    Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern
    Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes
    im Bereich der österreichischen Donau
    3/4/4.
    Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern
    Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes
    im Bereich der österreichischen Donau
    3/5. Umwelt- und Wasserbautenförderung
    3/5/1. Wasserbautenförderungsgesetz 1985 (WBFG)
    3/5/2. Umwelt- und Wasserwirtschaftsfondsgesetz (UWFG)
    3/5/3. Umweltförderungsgesetz (UFG)
    3/6. Strahlenschutz
    3/6/1. Strahlenschutzgesetz (StrSchG) (Auszug)
    3/6/1/1. Allgemeine Strahlenschutzverordnung (AllgStrSchV) (Auszug)
    3/7. Umwelthaftung und Umweltinformation
    3/7/1. Bundes-Umwelthaftungsgesetz (B-UHG)
    3/7/2. Umweltinformationsgesetz (UIG)
    3/7/2/1. Störfallinformationsverordnung (StIV)
    3/8. Erneuerbare Energieträger
    3/8/1. Ökostromgesetz 2012 (ÖSG 2012) (Auszug)
    3/8/1/1. Ökostrom-Einspeisetarifverordnung 2012 (ÖSET-VO 2012) (Auszug)

    4. Völkerrechtliche Regelungen (Gewässerabkommen) (nicht abgedruckt)
    4/1. Regelungen mit Nachbarstaaten
    Vertrag mit der Schweiz vom 10. 4. 1954 über die Rheinregulierung von der
    Illmündung bis zum Bodensee
    4/1/1.
    Konvention mit Baden-Württemberg, Bayern und der Schweiz zum Schutz
    des Bodensees vor Verunreinigung
    4/1/2.
    Übereinkommen vom 30. 4. 1966 mit der Bundesrepublik Deutschland und
    der Schweiz zur Regelung der Wasserentnahme aus dem Bodensee
    4/1/3.
    4/1/4. Abkommen mit Bayern über die Wasserkraftnutzung der Saalach
    Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft
    über die wasserwirtschaftliche Zusammenarbeit im Einzugsgebiet der
    Donau (Regensburger Vertrag)
    4/1/5.
    Grenzgewässervertrag mit der Tschechoslowakei vom 7. 12. 1967 betreffend
    die Regelung von Wasserwirtschaftsfragen an Grenzgewässern
    4/1/6.
    Gewässervertrag mit Ungarn vom 9. 4. 1956 über die Regelung der wasserwirtschaftlichen
    Fragen im Grenzgebiet
    4/1/7.
    Übereinkommen mit Jugoslawien über wasserwirtschaftliche Fragen der Mur-
    Grenzstrecke und der Mur-Grenzgewässer
    4/1/8.
    Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft
    über die Nutzbarmachung des Inn und seiner Zuflüsse im Grenzgebiet
    4/1/9.
    Übereinkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und
    der Regierung der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über wasserwirtschaftliche
    Fragen an der Drau vom 25. Mai 1954
    4/1/10.
    Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien
    betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-jugoslawischer
    Staatsverträge
    4/1/11.
    Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend die zwischen der Republik
    Österreich und der Tschechischen Republik geltenden bilateralen Verträge
    4/1/12.
    Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Slowakischen
    Republik betreffend die Weiteranwendung bestimmter österreichisch-tsche-
    4/1/13.
    choslowakischer Staatsverträge (Vertrag zwischen der Republik Österreich
    und der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik über die Regelung
    von wasserwirtschaftlichen Fragen an den Grenzgewässern samt Anlage in
    der Fassung des Notenwechsels vom 22. Dezember 1993 und 14. Jänner 1994)
    4/2. Multilaterale Regelungen
    4/2/1. Friedensvertrag von St. Germain
    Übereinkommen und Statut über das Regime der schiffbaren Wasserwege
    von internationaler Bedeutung (Verkehrsabkommen von Barcelona)
    4/2/2.
    Übereinkommen über die Nutzbarmachung von Wasserkräften, an denen
    mehrere Staaten beteiligt sind (Genfer Konvention)
    4/2/3.
    Konvention über die Regelung der Schifffahrt auf der Donau (Donaukonvention)
    4/2/4.
    Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender
    Wasserläufe und internationaler Seen (Helsinki-Übereinkommen)
    4/2/5.
    Übereinkommen über die Zusammenarbeit zum Schutz und zur verträglichen
    Nutzung der Donau (Donauschutzübereinkommen)
    4/2/6.
    Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasserund
    Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsarabkommen)
    4/2/7.
    Übereinkommen über Feuchtgebiete, insbesondere als Lebensraum für Wasserund
    Watvögel, von internationaler Bedeutung (Ramsarabkommen)
    4/2/8.
    Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention 1991)
    4/2/9.
    Europäisches Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von
    internationaler Bedeutung (AGN) in der Fassung der Änderung vom 15.
    Oktober 2008
    5. EU-Recht
    5/1. RL 76/160/EWG über die Qualität der Badegewässer (aufgehoben ab 31. 12. 2014) (nicht
    abgedruckt, siehe 15. Auflage
    5/2. RL 2006/11/EG betreffend die Verschmutzung in Folge der Ableitung bestimmter
    gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/2/1.
    RL 82/176/EWG betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen
    aus dem Industriezweig Alkalichloridelektrolyse (aufgehoben ab
    22. 12. 2012) (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/2/2.
    RL 83/513/EWG betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Cadmiumableitungen
    (aufgehoben ab 22. 12. 2012) (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/2/3.
    RL 84/156/EWG betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Quecksilberableitungen
    mit Ausnahme des Industriezweigs Alkalichloridelektrolyse
    (aufgehoben ab 22. 12. 2012) (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/2/4.
    RL 84/491/EWG betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Ableitungen
    von Hexachlorcyclohexan (aufgehoben ab 22. 12. 2012) (nicht abgedruckt,
    siehe 15. Auflage)
    5/2/5.
    RL 86/280/EWG betreffend Grenzwerte und Qualitätsziele für Ableitungen
    bestimmter gefährlicher Stoffe im Sinn der Liste I im Anhang der RL 76/464/EWG (aufgehoben ab 22. 12. 2012) (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/3.
    RL 80/68/EWG über den Schutz des Grundwassers gegen Verschmutzung durch bestimmte
    gefährliche Stoffe (aufgehoben ab 22. 12. 2013) (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/4.
    Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen
    und privaten Projekten
    5/5. RL 91/271/EWG über die Behandlung von kommunalem Abwasser
    5/6. RL 91/676/EWG über den Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus
    landwirtschaftlichen Quellen
    5/6/1.
    Entscheidung Nr. 2006/189/EG der Kommission über einen Antrag Österreichs
    auf Genehmigung einer Ausnahmeregelung auf der Grundlage der Richtlinie 91/676/EWG des Rates zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrate aus landwirtschaftlichen Quellen
    5/7.
    RL 91/692/EWG zur Vereinheitlichung und zweckmäßigen Gestaltung der Berichte über
    die Durchführung bestimmter Umweltschutzrichtlinien
    5/7/1.
    Entscheidung Nr. 92/446/EWG der Kommission über die Fragebögen zu den
    Wasserrichtlinien (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/7/2.
    Entscheidung Nr. 93/481/EWG der Kommission über die Formblätter für die
    Mitteilung der einzelstaatlichen Programme, die in Artikel 17 der RL
    91/271/EWG des Rates vorgesehen sind (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/8.
    RL 96/82/EG betreffend die Vorsorge vor Unfällen beim Umgang mit bestimmten
    gefährlichen Stoffen (Seveso - II) (aufgehoben ab 1. 6. 2015) (nicht abgedruckt, siehe
    17. Auflage)
    5/8/1.
    Richtlinie 2012/18/EU zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen
    Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG (Seveso-III)
    5/9.
    RL 98/83/EG über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch
    5/9/1.
    RL 2013/51/EURATOM zur Festlegung von Anforderungen an den Schutz
    der Gesundheit der Bevölkerung hinsichtlich radioaktiver Stoffe in Wasser
    für den menschlichen Gebrauch
    5/10.
    RL 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft
    im Bereich der Wasserpolitik
    5/10/1.
    Entscheidung Nr. 2001/2455/EG der Kommission zur Festlegung der Liste
    prioritärer Stoffe im Bereich der Wasserpolitik und zur Änderung der RL 2000/60/EG
    5/10/2.
    RL 2006/118/EG zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und
    Verschlechterung
    5/10/3.
    Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik
    5/10/4.
    Richtlinie 2009/90/EG zur Festlegung technischer Spezifikationen für die
    chemische Analyse und die Überwachung des Gewässerzustands gemäß der
    Richtlinie 2000/60/EG
    5/10/5.
    Richtlinie 2013/39/EU zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und
    2008/105/EG in Bezug auf prioritäre Stoffe im Bereich der Wasserpolitik
    5/11.
    Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über persistente organische Stoffe und zur Änderung der
    RL 79/117/EWG
    5/12.
    RL 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur
    Aufhebung der RL 76/160/EWG
    5/12/1.
    Entscheidung zur Festlegung der Internationalen Norm ISO 17994:2004(E)
    als Norm zur Feststellung der Gleichwertigkeit der mikrobiologischen
    Verfahren gemäß der Richtlinie 2006/7/EG
    5/13.
    RL 2006/44/EG über die Qualität von Süßwasser, das schutz- und verbesserungsbedürftig
    ist, um das Leben von Fischen zu erhalten
    5/14.
    Verordnung (EG) Nr. 166/2006 über die Schaffung eines europäischen Schadstofffreisetzungs-
    und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG
    5/15. RL 2007/60/EG über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken
    5/16.
    RL 2008/1/EG über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
    (aufgehoben ab 7. 1. 2014) (nicht abgedruckt, siehe 15. Auflage)
    5/17.
    Richtlinie 2008/56/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der
    Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt
    5/18.
    Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung
    der Umweltverschmutzung)