Die deutsche Einhaltung der UNSCR 1325 Eine kritische Analyse auf Grundlage von (Non-) Compliance-Ansätzen
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
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Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
15.09.2014
Verlag
GRINSeitenzahl
104 (Printausgabe)
Dateigröße
895 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656742999
Die UNSCR 1325 wurde im Jahr 2000 vom UN-Sicherheitsrat verabschiedet und sollte den Geschlechtscharakter (inter-) nationaler Sicherheitspolitik verändern und Frauen an sicherheitspolitischen Entscheidungsprozessen teilhaben lassen. Da es zahlreiche Kritik seitens der Zivilgesellschaft und der Oppositionsparteien an der Regeleinhaltung gibt, geht die Arbeit der Frage nach, inwiefern sich die BRD an die Vorgaben aus der Resolution hielt bzw. hält. Theoretischer Unterbau sind interdisziplinäre "Non-Compliance-Ansätze", Compliance wird übersetzt als Regeleinhaltung, Non-Compliance als Regelbruch. Dabei stützt sich die Arbeit auf 2 Thesen:
Erstens wird konstatiert, dass sich die Bundesregierung seit der Verabschiedung der UNSCR in Grundzügen an diese hielt und keinen groben Regelbruch beging, wählt man die SCR 1325 selber als normativen Bezugspunkt. Zweitens wird behauptet, dass die Bundesregierung bis Mitte 2012 keine perfekte Regeleinhaltung verfolgte, wenn man die die SCR 1325 präzisierenden Verhaltensvorschriften der Zivilgesellschaft und der UN einbezieht. Hier erfolgten Regelbrüche, auf die sich die genannte Kritik bezieht. Erst ab Mitte 2012 änderten die Regierungsfraktionen ihr Verhalten hin zu besserer Regeleinhaltung, indem sie einen Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung verabschiedeten und somit zu einem großen Teil den Verhaltensvorschriften nachkamen.
Vor dem Hintergrund dieser Thesen stellt die Arbeit folgende Fragen, welche auf Grundlage der (Non-) Compliance-Ansätze zumindest in Grundzügen beantwortet werden sollen.
1) Aus welchen Gründen hielt sich Deutschland an die SCR 1325? Diese Frage erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Resolution für die Mitgliedstaaten lediglich als "inhaltlich
verpflichtend" betrachtet wird und nicht als "völkerrechtlich verbindlich". 2) Aus welchen Gründen richtet(e) Deutschland bis Mitte 2012 seine Maßnahmen nicht an den Folgedokumenten der UN und der Zivilgesellschaft aus?
3) Woher rührte der Verhaltenswandel hin zur Entwicklung eines Nationalen Aktionsplans im Jahr 2012?
Die Arbeit betritt Neuland, so bezieht sie Compliance-Ansätze auf rechtlich nicht verbindliche Regeln.
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