Das Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz 2011 in der Diskussion Schadenersatzanspruchsproblematik im Falle von wrongful birth, wrongful conception und wrongful pregnancy
-
- Deutsch ausgewählt
47,90 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
07.10.2014
Verlag
Saarbrücker Verlag für RechtswissenschaftenSeitenzahl
128
Maße (L/B/H)
22/15/0,9 cm
Gewicht
187 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-86194-163-7
Anhand der Arbeit wird die Schadenersatzproblematik im Falle von wrongful birth, wrongful conception sowie wrongful pregnancy erläutert. Die Voraussetzung für den Schadenersatzanspruch ist ein Kausalitätszusammenhang zwischen dem Fehlverhalten des Arztes und der Geburt des unerwünschten Kindes. Das rechtswidrige Verhalten des Arztes muss auf einem Aufklärungs- oder Behandlungsfehler beruhen. Ausgangspunkt der Arbeit ist das geplante Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz 2011, welches auf die bisherige Rechtsprechung des OGH reagieren soll. Gemäß dem geplanten 1293 Abs 2 ABGB soll niemand aus der Geburt eines Kindes Schadenersatzansprüche erheben können, ausgenommen die Behinderung wird schuldhaft verursacht. Das BMJ will somit die Diskriminierung behinderter Menschen verhindern und eine sozialrechtliche Lösung zur finanziellen Unterstützung behinderter Kinder schaffen. Die Frage ob die unerwünschte Geburt eines Kindes einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch begründet, wirft neben rechtlichen auch ethische Fragestellungen auf, die es aufzuzeigen gilt.
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenNoch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice