Der Einfluss externer Interessen auf die Ministerialverwaltung Eine Analyse aus demokratietheoretischer Perspektive
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
05.01.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
13 (Printausgabe)
Dateigröße
595 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656869658
Eine kontroverse Diskussion um die Legitimität des Einflusses von Partikularinteressen auf die politische Willensbildung wird auch im demokratietheoretischen Kontext geführt. So weist Rousseaus Konzept des "volonté générales", welches das europäische Demokratieverständnis maßgeblich geprägt hat, die Bildung und Mitwirkung von Interessensgruppen vollständig zurück, da diese den Einzelnen ihren Interessen unterordneten und ihm damit seine Freiheit entzögen (vgl. Oberndörfer & Rosenzweig 2000: 307). Pluralistische Theorien hingegen betonen den Beitrag von Interessensorganisationen zur Erzeugung politischer Legitimität in modernen und heterogenen Massendemokratien (vgl. Fraenkel 1964: 261).
Das Ziel dieser Arbeit soll deshalb sein, diese Kontroverse anhand des Beispiels der Ministerialbürokratie des Bundes näher zu beleuchten. In diesem Zusammenhang wird die Fragestellung untersucht, inwiefern der Einfluss von Interessensorganisationen die demo-kratische Legitimität des Gesetzgebungsprozesses beeinflusst. Dabei wird sowohl die Mitwirkung von Verbänden als auch kommerziellen Politikberatern berücksichtigt. Den theoretischen Rahmen zur Beantwortung der Fragestellung bildet die pluralistische Demokratietheorie nach Ernst Fraenkel. Aufbauend auf den Minimalbedingungen des Pluralismusmodells werden Indikatoren identifiziert, die auf eine positive oder negative Beeinflussung des politischen Willensbildungs- und Entscheidungsbildungsprozesses durch den Einfluss externer Interessen auf die Ministerialbürokratie des Bundes hinweisen. Die Analyse konzentriert sich dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Einfluss von Partikularinteressen sowie Berichte des Bundesinnenministeriums, des Bundestages und des Bundesrechnungshofes über den Einsatz externer Beschäftigter.
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