Der Zustimmungsvorbehalt, § 111 Absatz 4 Satz 2 AktG im Unternehmens- und Steuerrecht
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Sprache:Deutsch
27,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
09.01.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
56
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,5 cm
Gewicht
96 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-87153-8
76 Abs. 1 AktG, geriet in diesem Atemzug vermehrt in die Kritik, sondern der Aufsichtsrat. Wie es schon der Wortbestandteil "Aufsicht" besagt, sei doch dieses Organ dafür zuständig Schaden von der Gesellschaft abzuwenden und eine Schieflage rechtzeitig zu erkennen und gegenzusteuern. Der Aufsichtsrat ist für die Überwachung der Gesellschaft zuständig,
111 Abs. 1 AktG. Auch hat er einige Befugnisse wie z.B. einen Zustimmungsvorbehalt gem.
111 Abs. 4 S. 2 AktG für bestimmte Arten von Geschäften festzulegen und über diese zu entscheiden.
Doch wohnt dieser Zuständigkeit eine gewisse Brisanz inne. Dem Aufsichtsrat gegenüber steht der Vorstand, der die Gesellschaft unter eigener Verantwortung leitet,
76 AktG. Durch einen Zustimmungsvorbehalt besteht jedoch die Möglichkeit, diese Zuständigkeit zu beschneiden, was zu vermeiden ist. So stellt sich die Frage, ob es eine Pflicht des Aufsichtsrats zur Statuierung solcher Zustimmungsvorbehalte gibt und wo im Hinblick auf das grundsätzliche Verbot des Aufsichtsrats zur Geschäftsführung,
111 Abs. 4 S. 1 AktG, die Grenzen der Einführung von Zustimmungsvorbehalten liegen.
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