Das Privilegium-Paulinum-Verfahren am Fallbeispiel "Helena"
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
09.02.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
1204 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640532308
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In dieser Hausarbeit wird das Fallbeispiel "Helena", welches die Ehe zwischen zwei Ungetauften darstellt, untersucht. Hierbei wird nicht nur das geltende kanonische Recht einbezogen, sondern vor allem das Privilegium-Paulinum-Verfahren durchgegangen und analysiert. Ziel soll es sein zu prüfen, in welchen Fällen das Paulinische Privileg angewandt werden kann und darzustellen, worauf es basiert. Die Bibel wird unter anderem in diesem Abschnitt, aber auch im Verlaufe dieser Arbeit, eine Rolle spielen. Besonders dieses Privilegiums-Verfahren zeigt einen engen Bezug kirchlichen und staatlichen Rechts. Gerade die Auslegung einer staatlichen Ehe im Kirchenrecht ist mit Interesse zu verfolgen. Auch die Frage, ob beziehungsweise wann eine Ehe laut Kirchenrecht tatsächlich unauflöslich ist, wird geklärt. Hierzu soll zunächst das Fallbeispiel wiedergegeben und erläutert werden, um die Anwendung des Privilegs anhand einer beispielhaften Situation umzusetzen.
Weiterhin soll die Gültigkeit nichtsakramentaler Ehen nach Ansicht der Kirche herausgestellt werden. Daraufhin soll, um die Position der Kirche zum Thema Ehe zu verdeutlichen, die Vorstellung ehelicher Liebe nach "Gaudium et spes", in welchem sich die pastorale Konstitution über die Kirche in der Welt zur Zeit des Zweiten Vatikanischen Konzils äußert, geschildert werden. Dieses Dokument spiegelt oben angesprochene Position wider.
Im Folgenden wird dargestellt, was notwendig ist, damit eine im Verlauf einer nichtsakramentalen Ehe getaufte Person eine neue, kanonisch gültige Ehe schließen kann.
Zum Abschluss der Arbeit wird das Privilegium-Paulinum-Verfahren, erläutert.
Ehe dessen Anwendbarkeit im Fall "Helena" geprüft wird, soll herausgestellt werden, wie stark die Rolle des Glaubens auch im Kirchenrecht zu bewerten ist und noch heute als Beweggrund der Kirche für ein solches, in den Canones verwurzeltes Verfahren auftritt.
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