Kündigungsrecht. Fragen zu kündigungsrelevanten Äußerungen von Arbeitnehmern in sozialen Netzwerken und im Internet
-
- Taschenbuch ausgewählt
- eBook
-
Sprache:Deutsch
17,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
17.02.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
24
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,3 cm
Gewicht
51 g
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-656-71330-2
Studienarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Art. 5 Abs. 1 GG hat jeder Mensch das Recht, seine Meinung wörtlich, schriftlich oder durch Bilder frei zu äußern und zu verbreiten. Dieses Grundrecht findet jedoch seine Schranken, wenn die Menschenwürde nach Art.1 Abs. 1 GG, das Allgemeine Persönlichkeitsrecht nach Art.2 Abs. 1 GG, die persönliche Ehre nach Art. 5 Abs. 2 GG und die Berufsfreiheit im Sinne der wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit des Arbeitgebers nach Art. 12 GG betroffen sind . Der Schutz des Arbeitgebers hat jedoch Vorrang vor der Meinungsfreiheit des Arbeitnehmers, falls es sich um Beleidigungen und Schmähkritik handelt oder die Menschenwürde angegriffen wird. Selbst wahren Tatsachenbehauptungen des Arbeitnehmers sind Schranken gesetzt, wenn die Intim-, Sozial- oder Privatsphäre des Betroffenen verletzt wird und können als Formalbeleidigung strafrechtlich verfolgt werden ( 192 StGB) . Die Grenzen bei der Feststellung, ob eine Äußerung in die Intim-, Sozial- oder Privatsphäre eingreift, sind fließend. Die Intimsphäre ist ausnahmslos geschützt, wie z.B. die Veröffentlichung von Nacktfotos. Eine wahre Äußerung, die in die Sozialphäre eingreift, wie z.B. in die berufliche Stellung, ist nur zulässig, wenn sie nicht der persönlichen Kränkung oder Stigmatisierung dient. Die Abwägung, ob eine Äußerung in die Privatsphäre des Betroffenen eingreift, fällt am schwierigsten bei der Abwägung, ob die Äußerung aus persönlichen Gründen erfolgte oder gesellschaftlich/politisch motiviert war. In Abgrenzung zu Äußerungen des Arbeitnehmers mit beleidigendem Charakter, wird die sachliche Kritik gegenüber dem Arbeitgeber oder dem Vorgesetzten durch das Grundrecht der freien Meinungsäußerung gedeckt, sofern die oben genannten Schranken....
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Ein neues Kapitel für Ihre Bücher
Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben: Einfach Barcode scannen, Versandetikett ausdrucken, Bücher verschicken und Thalia Geschenkkarte erhalten.
Jetzt verkaufenNoch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice