Wandel des Sozialstaatsverständnisses durch Freizügigkeit und die Interpretation durch den Europäischen Gerichtshof
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
27.02.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
18 (Printausgabe)
Dateigröße
988 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656909095
Der europäische Einfluss auf die soziale Politik der EU-Mitgliedsstaaten hat seither stark zugenommen. In diesem Kontext ist auch die Gesundheitspolitik als Teil der Sozialpolitik der Mitgliedsstaaten zu nennen. Die steigende Austauschintensität von Waren, Dienstleistungen und Arbeitskräften zwischen den Ländern öffnet immer wieder Lücken zwischen nationalem und europäischem Recht, die anschließend vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) beurteilt werden müssen. Auf dem Gebiet der Gesundheitsversorgung verbleibt einerseits die Kompetenz zur Organisation des Gesundheitswesens und zur Ausgestaltung der Gesundheitspolitik der Mitgliedsstaaten. Andererseits betonte der EuGH, dass die Nationalstaaten das Gemeinschaftsrecht bei der Gestaltung ihrer Gesundheitssysteme zu beachten haben. Insbesondere die Grundfreiheiten des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs sowie das Wettbewerbsrecht haben einen Einfluss auf die Gesundheitspolitik und leisten einen wesentlichen Beitrag zur Europäisierung der Gesundheitspolitik.
Das Hauptziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, einen umfassenden Überblick über die Patientenrechte bei der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu geben. Dazu werden zunächst die rechtlichen Grundlagen zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung und die Arten der sozialen Gesundheitssysteme in der EU erläutert. In einem nächsten Schritt wird die Rechtsprechung des EuGH zur Patientenmobilität dargestellt. Es wird aufgezeigt, inwiefern sich die Patientenrechte in Folge der EuGH-Rechtsprechung verbessert haben. Dabei ist der Konflikt zwischen der nationalen Ausgestaltung der Gesundheitssysteme und dem europäischen Gemeinschaftsrecht eingehend zu berücksichtigen.
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