Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Eine Abgrenzung zu International Accounting Standards (IAS)/ International Financial Reporting Standards (IFRS)
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
02.06.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
45 (Printausgabe)
Dateigröße
642 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640635931
248 Abs. 2 HGB a.F., aus Vorsichtsgründen und dem Gläubigerschutzgedanken, ein Aktivierungsverbot von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens.
Im Gegensatz zu dem Vorsichtsprinzip im HGB a.F. steht bei der Bilanzierung nach IFRS die Informationsvermittlung im Vordergrund. Immaterielle Werte können ein entscheidender Informationenvermittler sein. Daher schreibt IFRS unter bestimmten Voraussetzungen auch den Ansatz von selbst geschaffenen immateriellen Vermögenswerten vor.
In einer globalen Welt ist eine vergleichbare und informationsreiche Rechnungslegung für Unternehmen sowie für (potenzielle) Investoren unentbehrlich. Daher war eine Modernisierung des HGB notwendig und zu erwarten. Dies wurde durch das BilMoG umgesetzt. Ferner soll das BilMoG EU-rechtliche Vorgaben erfüllen.
Laut der Gesetzesbegründung erhebt das BilMoG den Anspruch, Unternehmen in Deutschland eine moderne, eigenständige und vollwertige Bilanzierungsgrundlage zur Verfügung zu stellen, welche jedoch einfacher und kostengünstiger im Verhältnis zu IFRS ist. Hierzu soll die Informationsfunktion des HGB gestärkt werden ohne die Kernpunkte des Bilanzrechts aufzugeben. Der Bedeutungswandel immaterieller Werte blieb dem Gesetzgeber nicht verborgen. Da durch das strikte Aktivierungsverbot selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im HGB a.F. die tatsächliche Vermögens- und Ertragslage der Unternehmen nur eingeschränkt darstellbar war, wurde ein Aktivierungswahlrecht für diesen Posten eingeführt, der die Informationsfunktion stärkt. Der Einfluss immaterieller Werte und die bedeutsamen Änderungen im Handelsrecht rechtfertigen eine genauere Auseinandersetzung mit diesem Thema.
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