Haftung für Organisationsverschulden im chinesischen Krankenhaus im Vergleich zum deutschen Recht
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
01.02.2015
Verlag
Bachelor + Master PublishingSeitenzahl
74 (Printausgabe)
Dateigröße
855 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783956845383
Es gibt viele Organisationspflichten im Krankenhaus, wie primäre Organisationspflichten, sekundäre Organisationspflichten, abstrakte Organisationspflichten und konkrete Organisationspflichten. Die Organisationspflichten im Krankenhaus kommen dem Krankenhausträger zu. Die Krankenhausträger betreffende Organisationspflichten sind besonders Quantitätspflicht und Qualifikationspflicht hinsichtlich der personellen Ausstattung sowie horizontale und vertikale Arbeitsteilung. Außerdem hat der Krankenhausträger noch die Organisationspflicht zur Ausstattung und zur Bewahrung hinsichtlich der medizinischen Geräte. Aufgrund der Rolle des Arztes und besonders der des leitenden Arztes betreffen auch ihn Organisationspflichten.
Bei der Konzeption des GdH hat der Gesetzgeber offensichtlich einen eher pragmatischen Ansatz verfolgt, ohne sich mit rechtsdogmatischen Fragestellungen sehr tief auseinanderzusetzen. Wie vorher in Deutschland liegt China bei der Ausformung des Organisationsverschuldens noch ein ganzes Stück des Weges bevor. Es fehlt noch an einer deutlichen Definition und Abgrenzung des Organisationsverschuldens, an einer Kategorisierung ihrer einzelnen Arten und an der endgültigen Bejahung der Frage, ob das Organisationsverschulden für sich schon einen Haftungsgrund darstellt. Als Folge der Snowden-Affäre fällt auch dem Krankenhausträger die Herausforderung zu, wie er den Datenschutz des Patienten im Krankenhaus organisieren kann. Es ist zu hoffen, dass diese Rechtslücke mit Hilfe der Interpretation des Obersten Volksgerichts alsbald behoben und das GdH harmonisch in das Gefüge des Zivilrechtsgesetzbuch integriert werden kann.
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