Produkthaftung in Deutschland und den USA im Rechtsvergleich
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Sprache:Deutsch
36,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
26.03.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
93 (Printausgabe)
Dateigröße
2841 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656929468
Dies trifft beispielsweise auch für Naturprodukte zu. Das LG Kleve hatte zu entscheiden, ob dem Geschädigten Schmerzensgeld zusteht, nachdem der Kläger vom Beklagten
Cevapcici mit Knochensplittern erworben hatte. In der Gerichtsverhandlung musste z.B. geklärt werden, ob das Hackfleisch als fehlerhaft anzusehen war, sodass eine wesentliche Tatbestandsvoraussetzung erfüllt wurde. Bereits im Jahr 1873 ordnete Wilhelm Fürst von Bismarck das Einfuhrverbot von Reben an. Dies wurde im Reichs-Gesetzblatt
Nr. 5 veröffentlicht. Es scheint, als sei bereits in diesem Jahr der grenzüberschreitende Handel mit Produkten und deren Gefahren ein Thema in der Reichskanzlei gewesen.
In Deutschland gibt es zwei Anspruchsgrundlagen, mit denen Geschädigte ihren Anspruch gegen einen Hersteller von Produkten geltend machen können. Dies ist der
823 Abs. 1 BGB und das Produkthaftungsgesetz. Der
823 Abs. 1 BGB ist nicht wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit. Es erfolgt daher ein kurzer Einblick in die grundlegende Tatbestandsvoraussetzung zur Geltendmachung des Anspruchs und eine Abgrenzung zum Produkthaftungsgesetz. Der Schwerpunkt dieser Arbeit ist das Produkthaftungsgesetz.
Für Unternehmen gerät es zunehmend in den Blick und wird immer häufiger zum Bestandteil von gerichtlichen Auseinandersetzungen. Zu wesentlichen Punkten des Gesetzes gibt es keine abschließende Meinung in der Literatur. In dieser Arbeit werden die aktuellen dogmatischen Begründungen behandelt. ...
Deutsche Hersteller müssen sich mit dem Thema der Produkthaftung beschäftigen, ansonsten gehen sie erhebliche existenzielle Risiken ein. Dies gilt nicht nur, wenn Produkte in Deutschland sondern auch ins Ausland verkauft werden. Insbesondere trifft das zu, wenn die Produkte in den USA verkauft werden. ... Hersteller, die ihre Produkte in Deutschland produzieren und in die USA exportieren, können vor einem
amerikanischen Gericht auf Schadensersatz verklagt werden. ... In den Medien wurde oftmals von exorbitanten Schadensersatzforderungen berichtet, mit denen sich Hersteller konfrontiert sahen. Oftmals so spektakulär, dass sich eine dass sich eine öffentliche Meinung darüber gebildet hat, welches Risiko der Hersteller eingeht, wenn er seine Produkte in den USA verkauft.
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