Produktbild: Täuschungen vor Abschluß von Arbeitsverträgen
Band 54

Täuschungen vor Abschluß von Arbeitsverträgen Zum Verhältnis zwischen dem Straftatbestand des Betruges und dem Anfechtungsrecht wegen arglistiger Täuschung - (§§ 263 Abs. 1 StGB, 123 Abs. 1 Alt. 1 BGB)

105,65 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

30.04.2001

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

384

Maße (L/B/H)

21/14,8/2,1 cm

Gewicht

480 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-37903-5

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

30.04.2001

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

384

Maße (L/B/H)

21/14,8/2,1 cm

Gewicht

480 g

Auflage

1

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-37903-5

EU-Ansprechpartner

Zeitfracht Medien GmbH
Ferdinand-Jühlke-Straße 7
99095 Erfurt
DE
produktsicherheit@zeitfracht.de

Herstelleradresse

Peter Lang
Avenue du Théâtre 7
1005 Lausanne
CH
orders@peterlang.com

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten dafür eine Thalia Geschenkkarte.

Jetzt verkaufen
Jetzt verkaufen

Noch keine Bewertungen vorhanden

Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel

Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.

Kundinnen und Kunden meinen

Bewertungen (0)

Weitere Artikel finden Sie in

  • Produktbild: Täuschungen vor Abschluß von Arbeitsverträgen

  • Aus dem Inhalt
    : Übereinstimmung der Tatbestandsmerkmale der beiden Normen – Historische Entwicklung der Betrugsstrafbarkeit und des Anfechtungsrechts wegen arglistiger Täuschung – Strafrechtliche und zivilrechtliche Aufklärungspflichten – Bedeutung des Anfechtungsrechts für die Bestimmung des Vermögensschadens und der Vorteilsverschaffungsabsicht i.S.d. § 263 StGB – ‘Tatsachen’ im Bewerbungsverfahren – Täuschungskonstellationen im Vorstellungsgespräch – Zweifel an der Richtigkeit von Angaben des Bewerbers – Fragerecht des Arbeitgebers – Vermögensschaden beim Anstellungsbetrug.