Produktbild: Von der Erbbescheinigung des Preußischen Rechts zum Erbschein des Bürgerlichen Gesetzbuchs
Band 288

Von der Erbbescheinigung des Preußischen Rechts zum Erbschein des Bürgerlichen Gesetzbuchs Historische Entwicklung und höchstrichterliche Rechtsprechung

Aus der Reihe Rechtshistorische Reihe

58,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

18.01.2005

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

258

Maße (L/B/H)

21/14,8/1,5 cm

Gewicht

339 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-51878-6

Beschreibung

Produktdetails

Einband

Taschenbuch

Erscheinungsdatum

18.01.2005

Verlag

Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften

Seitenzahl

258

Maße (L/B/H)

21/14,8/1,5 cm

Gewicht

339 g

Auflage

1. Auflage

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-631-51878-6

EU-Ansprechpartner

Zeitfracht Medien GmbH
Ferdinand-Jühlke-Straße 7|99095|Erfurt|DE
produktsicherheit@zeitfracht.de

Herstelleradresse

Peter Lang
Avenue du Théâtre 7|1005|Lausanne|CH
orders@peterlang.com

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Ein neues Kapitel für Ihre Bücher

Schenken Sie Ihren alten Schätzen ein zweites Leben und erhalten dafür eine Thalia Geschenkkarte.

Jetzt verkaufen
Jetzt verkaufen

Noch keine Bewertungen vorhanden

Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel

Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.

Kundinnen und Kunden meinen

Bewertungen (0)

Weitere Artikel finden Sie in

  • Produktbild: Von der Erbbescheinigung des Preußischen Rechts zum Erbschein des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • Aus dem Inhalt: Die historische Entwicklung bis zum preußischen Gesetz vom 12. März 1869 – Das preußische Gesetz «betreffend die Ausstellung gerichtlicher Erbbescheinigungen» vom 12. März 1869 und entsprechende Gesetze anderer Deutscher Staaten – Die Entstehung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs über den Erbschein (1871-1900) – Der Erbschein in der Rechtsprechung des Reichsgerichts.