Die Urkundenvorlagepflichten der Gegenpartei gemaeß § 142 Abs. 1 Satz 1 ZPO
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- Deutsch ausgewählt
94,35 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
15.05.2007
Verlag
Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der WissenschaftenSeitenzahl
304
Maße (L/B/H)
21/14,8/1,7 cm
Gewicht
400 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-631-56665-7
142 ZPO Änderungen erfahren. Nach dem neu gefassten Wortlaut der Norm kann die Urkundenvorlage nunmehr nicht nur gegenüber der beweisbelasteten, sondern auch gegenüber der nicht beweisbelasteten Gegenpartei angeordnet werden, die sich nicht auf die Urkunde bezogen hat. Weigerungsrechte sieht das Gesetz nicht vor. Eine derart weitreichende prozessuale Vorlagepflicht war dem deutschen Zivilprozessrecht bislang nicht bekannt. Vielmehr galt der Grundsatz, dass keine Partei gehalten ist, die Sache ihres Gegners zu betreiben. Zudem bleiben die Voraussetzungen weitgehend unklar, unter denen eine Vorlagepflicht der Gegenpartei entstehen kann. Auch stellt sich die Frage, ob diese Vorlagepflicht nicht die Parteiherrschaft über den Tatsachenstoff in bedenklichem Maße zugunsten einer amtswegigen Sachverhaltsaufklärung zurückdrängt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach der bisherigen Gesetzeslage
142 ZPO einschränkend auszulegen ist. Nur im Falle einer Angleichung der
422, 423 ZPO de lege ferenda wäre eine wortlautgetreue Auslegung möglich.
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