Auskunftsansprüche der Presse gegenüber dem BND. Klagebefugnis, Fristen und Prozessfähigkeit
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
05.10.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
19 (Printausgabe)
Dateigröße
371 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656968382
9 IV IFG unter Berücksichtigung der amtlichen Überschrift der Norm eine aufdrängende Sonderzuweisung zu den Verwaltungsgerichten dar. Ob dem zuzustimmen ist, könnte allerdings offen bleiben, wenn der Verwaltungsrechtsweg nach
40 I VwGO eröffnet ist.
Es müsste eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art vorliegen und es dürfte keine abdrängende Sonderzuweisung bestehen. Eine Streitigkeit ist öffentlich-rechtlicher Art, wenn die streitentscheidenden Normen dem öffentlichen Recht zuzuordnen sind. J stützt sein Auskunftsbegehren auf Art. 4 I 1 Bayerisches Pressegesetz,
1 I Informationsfreiheitsgesetz, Arts. 5 I 2 Alt.1 GG und 10 I EMRK.
Diese Normen verpflichten einseitig einen Träger hoheitlicher Gewalt und sind daher öffentlich-rechtlich (modifizierte Subjekttheorie). Trotz Relevanz der vom Grundgesetz geschützten Pressefreiheit handelt es sich nicht um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit. Mangels Stellung des J als Verfassungsorgan fehlt es an der doppelten Verfassungsunmittelbarkeit. Eine abdrängende Sonderzuweisung ist nicht ersichtlich; der Verwaltungsrechtsweg ist somit nach
40 I VwGO eröffnet, ein Streitentscheid bezüglich
9 IV IFG ist nicht notwendig.
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