Entstehung und Fortbildung des Enquête- und Untersuchungsrechts in Deutschland. Rechtsentwicklungen aus 200 Jahren.
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Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
16.12.2015
Verlag
Duncker & HumblotSeitenzahl
1380
Maße (L/B/H)
23,8/17,2/6,3 cm
Gewicht
1690 g
Auflage
1
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-428-14609-3
Obwohl der Reichstag nicht über ein Pendant zu Art. 82 PrVerf 1850 verfügte, beteiligten die Regierungen, dem Vorbild der preußischen Eisenbahnenquête folgend, später Abgeordnete an verschiedenen Enquêten. Erst die Novemberrevolution brachte die informationsrechtliche Emanzipation: Mit Art. 34 RVerf 1919 zog die Weimarer Nationalversammlung einerseits Schlussfolgerungen aus Demokratisierung und Parlamentarisierung, andererseits aber auch aus der Verfassungsgeschichte. Das 1917 von Max Weber, der als Vater des modernen Enquête- und Untersuchungsrechts gilt, entwickelte Grundkonzept eines Minderheitenrechts mit robusten Untersuchungsbefugnissen fügt sich ebenfalls in die Entwicklung ein. Zwischen 1919 und 1932 verkam das Untersuchungsrecht zu einem Agitations- und Kampfmittel. Die heute gängige Interpretation von Art. 44 GG ist erkennbar durch diese letzte Phase beeinflusst. Dabei führt die übermäßige Politisierung des parlamentarischen Selbstinformationsrechts dazu, dass – unter Negation der Enquêtefunktion – andere als Kontrolluntersuchungen teils als unzulässig gelten. Eine zweite Fehlentwicklung, die mit einer Hypertrophie der Minderheitenrechte einhergeht und die Rolle von Regierung und Mehrheit im Untersuchungsverfahren über Gebühr schwächt, besteht in der Überbetonung der sachwidrig verobjektivierten Kontrollfunktion.
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