Wem nützt die freie Mandatierung der Bundestagsabgeordneten? Möglichkeiten und Notwendigkeiten eines imperativen Mandats
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
15.02.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
9 (Printausgabe)
Dateigröße
572 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668149991
Die Bundestagswahl 2009 erreichte einen neuen Rekord an Nichtwählern. Nur 70,8 Prozent der Wahlberechtigten nahmen ihr Wahlrecht wahr. Eine Studie der ZPB (Zeitschrift für Politikberatung) zur Bundestagswahl 2009 ergab, dass die vier Hauptgründe für die Nichtwahl die fehlende Glaubwürdigkeit der Politiker, der Elitenhabitus, fehlende Überzeugungskraft und die Unsicherheit über die Konsequenz einer Stimmabgabe sind. Auf dieser Grundlage müsste die Frage gestellt werden, warum sich überhaupt noch 70 Prozent der Wahlberechtigten an Wahlen beteiligen, in deren Folge die Gewählten per Gesetz eine prinzipielle Narrenfreiheit erhalten.
Das Freie Mandat, wie es das Grundgesetz vorgibt, ermöglicht es erst, das sogenannte Stellvertreter sich aussuchen können, wen und ob sie gerade vertreten. Und es gibt nur eine Person, die beurteilen kann, ob sie stellvertreten wird, aber diese darf den Stellvertreter zwar wählen aber nicht entlassen - der Bürger.
Stattdessen werden innerfraktionellen Absprachen ("Fraktionszwang"), Willkür und Lobbyismus Tür und Tor geöffnet. Umstände, die zwar auch schon dem Grundgesetz widersprechen, die aber offensichtlich weniger dringend beseitigt werden müssen, als es das freie Mandat zu erhalten gilt.
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