Die Regentschaft Maria Theresias zwischen Reformen und Machterhalt
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Sprache:Deutsch
15,95 €
inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Taschenbuch
Erscheinungsdatum
22.06.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
20
Maße (L/B/H)
21/14,8/0,2 cm
Gewicht
45 g
Auflage
3. Auflage
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-668-21132-2
Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: Sehr Gut, , Sprache: Deutsch, Abstract: Maria Theresia war eine Reformerin, ihre Motive aber sind zu hinterfragen. War sie wirklich die "liebevolle Mutter Österreichs" wie sie gern in Filmen und Schulbüchern dargestellt wird? Dieser Frage soll in der vorliegenden Arbeit nachgegangen werden. Maria Theresia wurde am 13. Mai 1717 als zweites Kind von Kaiser Karl VI. und Kaiserin Elisabeth Christine geboren. Da der Kaiser der letzte männliche Habsburger war und mit zunehmenden Alter die Hoffnung auf einen Sohn immer kleiner wurde, war dringend Handlungsbedarf gegeben. 1713 erließ er die "Pragmatische Sanktion", welche bis zum Ende der Monarchie 1918 das wichtigste Grundgesetz der habsburgischen Erblande darstellte. Sie regelte unter anderem "die Unzertrennbarkeit der Monarchischen Union" [...] sowie "die einheitliche Nachfolge durch Primogeniturerbfolge im Mannesstamm bei subsidiärem Erbrecht der Erbtochter (der Tochter des letzten männlichen Monarchen) und ihrer Nachkommen." Die europäischen Mächte und der Reichstag akzeptierten (nach einigen Zugeständnissen) die Pragmatische Sanktion, aber nach dem Tod Kaiser Karls VI . und der Machtübernahme durch Maria Theresia hielten sich einige Unterzeichner, wie z. B. der Preußenkönig Friedrich II., nicht an den Vertrag. Dies führte zum österreichischen Erbfolgekrieg, welcher 1748 mit dem Aachener Frieden endete. Zwar musste Maria Theresia auf Schlesien sowie auf Parma und Piacenza verzichten, doch konnte sie ihre Stellung als Regentin festigen. Später musste sie sich abermals im Siebenjährigen Krieg (1756-63) behaupten, dessen Ende den endgültigen Verlust von Schlesien besiegelte. Der Krieg mit den Preußen zeigte große Schwächen der Armee und ihrer Verwaltung auf, die enormen Kosten der Kriege zwangen sie 1745 zu einer ersten Behördenreform sowie 1749 zu einer Staatsreform (Schaffung einer selbstständigen Staatskanzlei, des Staatsrats, des "Directoriums in publicis et cameralibus") sowie zu einer Neugliederung des Heeres (u.a. Gründung der bis heute existenten Theresianischen Militärakademie).
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