Naturzustand und Staatskonzeption bei Thomas Hobbes und John Locke
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Sprache:Deutsch
13,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
19.05.2015
Verlag
GRINSeitenzahl
15 (Printausgabe)
Dateigröße
272 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656963301
Das Ziel beider Theorien besteht in der Legitimation staatlicher Herrschaft, d.h. der normativen Begründung dafür, warum es geboten und rational ist, sich Institutionen zu unterwerfen, die die eigene Freiheit beschränken.
Wie sich bereits aus dieser Ausgangslage ersehen lässt, wenden sich beide Theorien an rationale, mündige, d.h. entscheidungsfähige Individuen; keine höhere Macht kann staatlich geforderte Freiheitsbeschränkung einfach anordnen, es geht um freiwillige Unterziehung unter einen staatlichen Zwangszusammenhang.
Diese Freiwilligkeit manifestiert sich in beiden Werken im theoretischen Konstrukt des Vertrages - legitim ist eine staatliche Ordnung dann, und nur dann, wenn sich rationale Individuen aus eigener Einsicht und gemeinsam diesen staatlichen Regeln unterwerfen würden.
Sowohl Hobbes wie Locke müssen also Überzeugungsarbeit leisten. Denn warum sollte ich freiwillig auf Freiheiten verzichten, die mir möglicherweise vorteilhaft erscheinen oder immerhin Freude bereiten könnten? Beide argumentieren für diese Verzichtleistung, indem sie einen hypothetischen Zustand einführen, in dem sämtliche (uns meist zumindest in Ansätzen bekannten) institutionell bzw. staatlich verankerten Regeln nicht gelten, einen Zustand also, in dem die Menschen ohne Bindung an positives Recht und Gesetze leben und indem sie dann beschreiben, wie diese Welt ihrer Meinung nach aussehen würde. Diesen staatslosen Zustand nennen sie Naturzustand. Dabei führen sie uns vor Augen, was in einem solchen Zustand fehlen würde, was uns letztlich fehlen würde, und warum es für uns (d.h. für jedes einzelne Individuum) rational wäre, sich aus diesem Naturzustand mithilfe staatlicher Regelungen zu befreien. Und da wir diesen Naturzustand aus rationaler Einsicht verlassen und in die staatlich-bürgerliche Ordnung wechseln würden, handelten wir freiwillig; immer vorausgesetzt, die anderen würden dasselbe auch tun!
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