Der Mythos vom "Ausländerbonus"? Ehrenmorde, Strafzumessung und die Auswirkungen kultureller Hintergründe
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
27.06.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
42 (Printausgabe)
Dateigröße
527 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668247543
Die Bezeichnung als Bonus, die originär das gute, gedeihliche oder glückliche meint und auch nach herkömmlicher Begriffsbestimmung positiv konnotiert ist, wird in dem hier interessierenden Zusammenhang dysphemistisch gebraucht. Der mit dieser Begriffsbenutzung einhergehende Vorwurf lautet vorwiegend dahingehend, dass derjenige Täter, der eine Tat maßgeblich aufgrund kultureller Wertvorstellungen begeht, welche den in Deutschland vorherrschenden Wertvorstellungen fremd sind und gerade aufgrund dieser fremdkulturellen Tatmotivation eine strafmildernde strafgerichtliche Behandlung erfährt, letztlich zu Unrecht diesen strafrechtlichen bzw. strafzumessungsrechtlich relevanten Vorteil, also einen ungerechtfertigten Bonus erhält.
Dabei liegt dem Vorwurf des Bonus die Befürchtung zugrunde, dass eine Strafgerichtsbarkeit, die die fremdkulturelle Tatmotivation tätergünstig berücksichtigt, partiell die strafgesetzlichen Normbefolgungsansprüche zurücknimmt und dadurch letztlich die der inländischen Rechtsordnung inhärenten Wertvorstellungen preisgibt, indem fremdkulturelle Wertvorstellungen zum Maßstab für die Strafbarkeitsbewertung und Strafbemessung erhoben werden.
Insbesondere die mediale Debatte um die Ehrenmordproblematik wird dabei vielfach mit einem empörten Unterton in einem politischen Kontext geführt, was zu einer Polarisierung des Diskurses geführt hat, der sich letztlich im Austausch von schlagworthaften, politisch aufgeladenen Formulierungen erschöpft, aber eine sachgerechte Befundsermittlung nicht zu leisten vermag.
Die vorliegende Seminararbeit nimmt sich der genannten Thematik an und untersucht, inwieweit sich ein "Ausländerbonus" im oben genannten Sinne in der Strafgerichtsbarkeit wiederfindet.
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