Die Kooperation von Polizei und Privaten Sicherheitsgewerbe
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
2,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
23.08.2016
Verlag
GRINSeitenzahl
23 (Printausgabe)
Dateigröße
459 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668280939
Der Sicherheitsmarkt ist innovativer denn je und die einzelnen Unternehmen in oberster Rangordnung weisen verschiedenste Philosophien bzw. Unternehmenskulturen auf, um am Markt zu wirtschaften.
Die Ziele der Kooperationsvereinbarung stimmen im allgemeinen mit den Motiven des Staates bzgl. des Zusammenwirkens beider Akteure überein. Aus dieser Erkenntnis lässt sich mutmaßen, dass die Maßnahmen die der Staat dazu beiträgt erfolgreich sind bzw. in die richtige Richtung lenken. Wohlmöglich wurde die Kooperationsvereinbarung bestimmt und daraufhin ausgearbeitet, um dem GG konform zu werden. Denn der folgende Artikel setzt ein Treueverhältnis voraus, um sich an die Polizei angliedern zu können. "Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen" (GG, Art. 33 Abs. 4). An diesen Artikel greift die Kooperationsvereinbarung, um die rechtliche Grundlage für das Wirken eines privaten Sicherheitsgewerbes im öffentlichen Rechtskreis zu schaffen.
Die Wortwahl "in der Regel" bietet die Annahme eines Prinzips, welches es ermöglicht, Privaten in einem Treueverhältnis hoheitliche Aufgaben einzuräumen. Um ein Treueverhältnis zu schaffen, wurde die Kooperationsvereinbarung mit einigen Voraussetzungen, Richtlinien, Zielen und einem Ausblick zur Optimierung eingeführt. Geht man davon aus, dass die Kooperationsvereinbarungen das Wahrnehmen öffentlicher Aufgaben legitimieren sollte, so hinkt der Staat mit dieser Rechtlichkeit etwa zwei Jahrzehnte hinterher, denn schon "im Jahr 1981 waren ca. die Hälfte der Wachdienstleistenden auf Bundeswehrgelände zivile Wachpersonen" (Gollan 1999, S.78) und die ersten Kooperationsvereinbarungen sind erst im Jahre 1999 erschienen.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice