Darstellung des §8c KStG und dessen Gestaltungsmöglichkeiten Verrechnung von Verlusten - Unter welchen Bedingungen stellt die Mantelkaufregelung nach § 8c KStG ein steuerliches Problem dar? Wie lässt sich diese Regelung vermeiden?
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
11.04.2013
Verlag
GRINSeitenzahl
21 (Printausgabe)
Dateigröße
401 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656408055
Um missbräuchliche Gestaltung zu vermeiden, hat der Gesetzgeber neue Beschränkungen im Rahmen des Verlustabzugs beim sog. Mantelkauf mit der Begründung der einfacheren Rechtsanwendung eingeführt. Die Ausdehnung des Anwendungsbereichs stößt allerdings auf Kritik. Es werden neben unmittelbaren nunmehr auch mittelbare Erwerbe berücksichtigt. Ohne klare Abgrenzung ist diese Formulierung grenzenlos steuerschädlich auslegbar. Desweiteren wird der Begriff des Erwerbers um nahestehende Personen sowie Personen mit gleichgerichteten Interessen erweitert. Hierdurch soll ungewollte
Gestaltung der Verlustabzugsbeschränkung durch sogenannte Quartettlösungen vorgebeugt werden. Ebenso weitreichend ist die Formulierung der gleichgerichteten Interessen. Hinzu kommen die fehlenden Ausnahmen vom
8c KStG. Durch den weit gefassten Begriff der mittelbaren Erwerber sind auch Anteilsverschiebungen innerhalb eines Konzerns erfasst. Hier ergibt sich jedoch keine Änderung der wirtschaftlichen Zuordnung. Konsequenz dieser Regelung ist, dass durch eine schädliche Anteilsveräußerung innerhalb eines Konzerns "unbemerkt" Verlustvorträge verloren gehen können. Diese fehlende Konzernklausel führt zu Benachteiligungen von steuerneutralen Vorgängen
wie konzerninternen Umstrukturierungen.
Durch den Generalverweis durch den
10a Satz 10 GewStG auf den
8c KStG sind
gewerbesteuerliche Verluste von Körperschaften nach den gleichen Kriterien zu behandeln.
Diese Arbeit zeigt Anwendungsprobleme des
8c KStG auf und stellt mögliche Lösungsansätze bzw. steueroptimale Gestaltungsmöglichkeiten dar.
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