Die Marktstellung der Deutschen Post AG Eine ökonomische Analyse
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Sprache:Deutsch
16,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
30.10.2012
Verlag
GRINSeitenzahl
25 (Printausgabe)
Dateigröße
914 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783656298830
Aus diesem Grund wurde von der Europäischen Union 1992 das sogenannte "Grünbuch über die Entwicklung des Binnenmarktes für Postdienste" herausgegeben. Die Übergangsfrist zur Öffnung des Briefmarktes in Deutschland wurde über Gewichtsgrenzen der Briefe festgesetzt. Der Markt wurde 1998 zum ersten Mal, für Sendungsgewichte über 200 Gramm, für den Wettbewerb freigegeben und bis zum Jahr 2008 wurden alle Sendungsgrößen und -gewichte für andere Konkurrenten zugänglich gemacht. Durch die frühe vollständige Öffnung des Briefmarktes in Deutschland, nimmt die Bundesrepublik eine Vorreiterrolle im liberalisierten Briefmarkt Europas ein.
Wie hat sich die Marktstellung seit der Öffnung des Briefmarktes in Deutschland entwickelt? Diese Frage soll in der Arbeit beantwortet werden. Ob die Öffnung des Marktes zum gewünschten Wettbewerb geführt hat oder ob weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um den Briefmarkt den Wettbewerbern zugänglich zu machen, wird hierbei ebenfalls betrachtet.
Um die Leitfrage zu beantworten wird im 2. Kapitel zunächst der relevante Markt, in diesem Fall der Briefmarkt in Deutschland, abgegrenzt und eine allgemeine Definition zur marktbeherrschenden Stellung gegeben.
Danach wird, im 3. Kapitel dieser Arbeit, die Entwicklung der Marktstellung der DPAG vor bzw. im Laufe der Liberalisierung dargestellt und es werden Prognosen zur möglichen Entwicklung des Briefmarktes in den nächsten Jahren gegeben.
Da auch die DPAG nun ein im Wettbewerbsmarkt agierendes Unternehmen ist, wird im 4. Kapitel dargestellt, welche Möglichkeiten von der DPAG genutzt werden, um ihre Marktstellung zu halten. Als Beispiel wird hierbei der Mindestlohn betrachtet, den die DPAG zum Jahr 2010 durchsetzte, der aber mittlerweile vom Bundesverwaltungsgericht als rechtswidrig erklärt wurde. Im 5. Kapitel werden die Ergebnisse noch einmal kurz zusammengetragen, bevor ein Fazit gezogen wird.
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