Das Konzept der politischen Repräsentation in den Federalist Papers
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Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
03.08.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
27 (Printausgabe)
Dateigröße
145 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640974559
Die vorliegende Arbeit widmet sich einem Teilaspekt dieses Konzepts: der Theorie der politischen Repräsentation in den Federalist Papers; sicherlich eine der zentralen Neuerrungenschaften im republikanischen Denken oder wie der Federalist es selbst ausdrückt: eine Entdeckung . Welche Verdienste den Autoren des Federalist dabei genau zukommen und welche Unterschiede es zu früheren Verständnissen von Repräsentation gibt, wird im Laufe der Arbeit herausgearbeitet. In der folgenden Arbeit soll das Konzept der politischen Repräsentation der Federalist Papers herausgearbeitet werden. Darauf aufbauend soll zudem noch die Frage danach geklärt werden, ob die Repräsentanten dem Gemeinwohl dienen oder die konkreten Interessen ihrer jeweiligen Wähler vertreten. Wie noch aufgezeigt wird, erkennt der Federalist den Interessenpluralismus der Gesellschaft an. Schlägt sich dieser aber auch in der Volksvertretung durch oder handelt es sich um ein identitäres Repräsentationsverständnis à la Rosseau?
Gleichwohl der Federalist auch heute noch eine der wichtigsten Interpretationshilfen bei Verfassungsauslegungen ist und noch immer Geltung beanspruchen kann, ist er doch ein Dokument, das in seinem historisch-politischen Kontext betrachtet werden muss. Da die USA in den 200 Jahren seit Formulierung der Essays selbstverständlich sozio-ökonomische, verfassungs- und auch geopolitische Entwicklungen durchgemacht haben, lassen sich nicht zwingendermaßen alle dargestellten Ergebnisse auf die heutige Situation des Landes übertragen. Als wichtiger Aspekt kann hier beispielsweise die Verfassungsänderungen hinsichtlich der Wahl des Senats angeführt werden: Während die Senatoren heute direkt durch die jeweiligen Wähler der Einzelstaaten gewählt werden, wurden sie bis 1913 noch durch die Legislativen der Bundesstaaten bestimmt. Dieser Unterschied ist wesentlich, wie die weitere Untersuchung noch zeigen wird.
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