Internationalisierung sozialer Menschenrechte? Die (Fort-) Entwicklung sozialer Menschenrechte
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
24.02.2017
Verlag
GRINSeitenzahl
10 (Printausgabe)
Dateigröße
496 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668403543
In der Menschenrechtsliteratur hat sich seit langem die Unterteilung in drei unterschiedliche "Generationen" eingebürgert. Rechte der ersten Generation bezeichnen hierbei die klassischen bürgerlich-politischen Freiheitsrechte, wie sie schon in frühen Bürgerrechtsdokumenten formuliert wurden. Beispiele für diese Rechte sind das Recht auf Leben, die Religionsfreiheit oder die Meinungsfreiheit. Das Aufkommen der Rechte der zweiten Generation hingegen wird mit der Entstehung der "sozialen Frage" im 19. Jahrhundert in Verbindung gebracht. Diese Rechte, die zusammengefasst als wsk-Rechte bezeichnet werden, umfassen beispielsweise die Rechte auf Arbeit, Ernährung oder Wohnen. Als Rechte der dritten Generation gelten neuere, kaum kodifizierte und stärker kollektive Rechte wie das Recht auf Entwicklung oder auf eine saubere Umwelt.
Mit der Verwendung des Begriffes Generationen sollte man allerdings nicht von einer strikten zeitlichen Abfolge ausgehen. Zwar tauchen wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte noch nicht in frühen einflussreichen Bürgerrechtsdokumenten auf, doch kann zum Beispiel Eigentumsrecht, das eigentlich ein klassisches Freiheitsrecht ist, auch als wirtschaftliches Recht betrachtet werden. Das früh etablierte Sklaverei-Verbot weist ebenfalls enge Bezüge zum Recht auf frei gewählte Arbeit auf. Des Weiteren geht mit der Rede von Menschenrechts-Generationen eine problematische Gewichtung einher, wonach die klassischen bürgerlich-politischen Rechte die eigentlichen Menschenrechte darstellen, da nur sie grundlegende Abwehr- und Freiheitsrechte darstellen würden, die der Staat zu achten habe, während es sich bei den wsk-Rechten um Leistungs- oder gar Luxusrechte handle, die stets umfassende Staatstätigkeiten verlangten. Aus diesem Grund wurden die wsk-Rechte lange Zeit bloß als politische Ziele und nicht als "echte" Menschenrechte anerkannt. Über die Zeit hinweg hat sich diese Sichtweise aus unterschiedlichen Gründen gewandelt.
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