Sanierungskonzepte. IDW S6 und höchstrichterliche Rechtsprechung. Auswirkungen des BGH Urteils vom 12.05.2016, IX ZR 65/14
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
07.04.2017
Verlag
GRINSeitenzahl
19 (Printausgabe)
Dateigröße
403 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668430594
133 I S.2 InsO vorliegt und diese einen Anfechtungstatbestand begründe. Eine Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes des Schuldners wird regelmäßig schon vermutet, wenn der Gläubiger eine Inkongruenz der Leistung des Schuldners bemerkt oder wenn ein Anzeichen in den Handlungen des Schuldners auf eine Zahlungsunfähigkeit hinweist.
Der zu einem Urteil führende Sachverhalt beinhaltet zwei Streitparteien. Der Insolvenzverwalter
(nachfolgend: Klägerin) nimmt den Gläubiger (nachfolgend: Beklagte) auf Rückzahlung einer Vergleichszahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung gem.
133 I S.2 InsO in Anspruch. Der Beklagten stunden fällige Forderungen in Höhe von EUR 59.703,20 zu. Mit Hilfe einer rechtskräftigen Titulierung von insgesamt EUR 25.416,85 erfolgte ein erfolgloser Versuch der Pfändung des Bankguthabens. Hierbei erhielt die Beklagte die Information, dass einerseits kein pfändbares Guthaben und andererseits bereits Vorpfändungen in Höhe von EUR 16.000 bestünden.
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