Überprüfung der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override in Anlehnung an den BFH Beschluss vom 10. Januar 2012
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Produktdetails
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Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
10.08.2017
Verlag
GRINSeitenzahl
21 (Printausgabe)
Dateigröße
458 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668502413
Dabei stellt sich aber auch die Frage, inwieweit dieses Überschreiten eines völkerrechtlichen Vertrages dem deutschen Grundgesetz entspricht. Einhergehend damit muss also beleuchtet werden, wie sich das Verhältnis zwischen Völker- und Staatenrecht darstellt. Die Diskussion darüber wurde in letzter Zeit wieder intensiviert. Als ein erster Verfechter der Verfassungswidrigkeit eines Treaty Override nahm dabei Klaus Vogel eine führende Rolle ein. Durch den sog. Görgülü- Beschluss des BVerfG v. 14.10.2004 sah er sich in seiner Auffassung gestärkt. Zudem macht er auch geltend, dass eine Mehrheit der kontinentaleuropäischen Staaten bereits in ihrer Verfassung den Vorrang von völkerrechtlichen Verträgen zu innerstaatlichem Recht festgeschrieben haben.
Dietmar Gosch, Vorsitzender Richter des 1. Senats beim BFH, hat sich ebenfalls dieser Meinung angeschlossen. Auch er bezieht sich dabei auf den oben genannten Beschluss des BVerfG.
Mittlerweile hat der BFH seine Rechtsprechung geändert und in einem Normenkontrollverfahren dem BVerfG die Vorschrift
50d Abs.8 EStG zur Prüfung vorgelegt. Diese Arbeit setzt sich in Anlehnung an den BFH - Beschluss vom 10.01.2012 mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit eines Treaty Override auseinander.
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