Anspruch des mittels heterologer Insemination gezeugten Kindes auf Auskunft des Samenspenders Analyse der Entscheidung des Bundesgerichtshof
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
19.09.2017
Verlag
GRINSeitenzahl
29 (Printausgabe)
Dateigröße
587 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668527904
Der BGH entschied dabei, dass ein Anspruch gegen den Reproduktionsmediziner aus einer rechtlichen Sonderverbindung besteht, diese ergibt sich aus dem zugrundeliegenden Behandlungsvertrag, bei dem es sich um einen Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten des Kindes handelt. Dieser Anspruch setzt kein bestimmtes Mindestalter voraus. Der BGH stellt fest, dass eine umfassende Abwägung aller rechtlich geschützter Positionen erforderlich ist, die sowohl die Interessen des Reproduktionsmediziners, des Samenspenders, der Eltern und des Kindes umfassen. Innerhalb dieser Abwägung hat das verfassungsrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes regelmäßig erhebliche Bedeutung. Die zum Zeitpunkt der Entscheidung zwölf und siebzehn jährigen Klägerinnen, die durch künstliche heterologe Insemination gezeugt wurden, verlangen von der beklagten Reproduktionsklinik Auskunft über die Identität ihrer biologischen Väter. Dabei haben die Eltern der zwei Kinder in einer notariellen Erklärung festgehalten, dass sie auf die Auskunft über die Identität des Samenspenders verzichten. Das Amtsgericht hat der Auskunftsklage stattgegeben, auf die Berufung der Beklagten hat das Landgericht das Urteil abgeändert und die Klage abgewiesen.
Kundinnen und Kunden meinen
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kund*innen durch Ihre Meinung
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice