Darstellung der ehelichen Güterstände und deren Auswirkungen auf die Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
3,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
17.11.2017
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
359 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668573543
Es ist nicht unüblich, dass Ehegatten sich zu ihren gegenseitigen Alleinerben bestimmten, falls einer der beiden Partner stirbt. Als prominentes Beispiel der letzten Monate, kann der Erbfall des Altkanzlers Helmut Kohl herangezogen werden. Aus dem Erbschein, den das Nachlassgericht in Ludwigshafen am Rhein im August diesen Jahres ausgestellt hatte, ging hervor, dass der gesamte Nachlass an Kohls zweite Frau, Maike Kohl-Richter, vererbt werden sollte. Mit Kohls Söhnen aus erster Ehe, zu denen das Ehepaar kein gutes Verhältnis mehr gepflegt habe, soll die Erbfrage noch zu Lebzeiten des im Juni 2017 Verstorbenen geklärt worden sein. SPIEGEL Angaben zufolge, sollen die beiden Söhne je 400.000 Euro und deren jeweiliges Kind je 100.000 Euro erhalten haben. Im Gegenzug hatten die Söhne Walter und Peter eine Pflichtteils-Verzichtserklärung unterschrieben. Diese Summe soll auch in etwa dem Pflichtteil entsprochen haben. Das dabei die steuerlichen Freibeträge des
16 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 ErbStG eingehalten wurden zeigt die Sinnhaftigkeit einer steuerlichen Beratung bei hohen Erbschaften. Das im vorstehenden Fall eine Vielzahl von erbschaftsrechtlichen Aspekten angesprochen wird, verdeutlicht wie vorteilhaft eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema sein kann. So ersparten sich die beteiligten Kohl-Erben durch die Gestaltungsmöglichkeit der Schenkung eine kostspielige Auseinandersetzung vor Gericht. Das es aber auch noch eine Reihe anderer Regelungen gibt, die die Erbschaft und Schenkung betreffen, lässt dieser Fall nur erahnen. Die nächste Frage die sich stellt, betrifft die steuerlichen Folgen für die Witwe Maike Kohl-Richter.
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