Ermittlung von Anschaffungskosten bei Verschmelzungen gem. § 24 UmwG und § 253 Abs. 1 HGB
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
10.11.2003
Verlag
GRINSeitenzahl
24 (Printausgabe)
Dateigröße
205 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638228565
zum einen auf die Verschmelzung im Rahmen der Ausgabe neuer Anteile (Kapitalerhöhung).
Zum anderen soll auch die Ermittlung der Anschaffungskosten
beim up-stream merger genauer beleuchtet werden. Diesen beiden Arten der
Durchführung einer Verschmelzung liegen unterschiedliche Anschaffungsvorgänge
zugrunde (Sacheinlage, Tauschgeschäft). An ihnen lässt sich die Problematik
der Ermittlung von Anschaffungskosten bei Verschmelzungen ausreichend
aufzeigen. Des Weiteren unterliegen die anderen obigen Durchführungsarten
entweder denselben Problemen oder sind grundsätzlich unproblematisch.
Gleiches gilt für die Fokussierung auf die Verschmelzung zur Aufnahme. Es
ergeben sich in Bezug auf die Ermittlung der Anschaffungskosten keine Unterschiede
zur Verschmelzung zur Neugründung. Auch soll nur die Verschmelzung
zweier Kapitalgesellschaften in der vorliegenden Arbeit Berücksichtigung
finden, da die Besonderheiten anderer Gesellschaftsformen (insbesondere Personengesellschaften)
den Rahmen der Arbeit sprengen würden.
In der vorliegenden Arbeit soll auch kurz auf die Schlussbilanz des übertragenden
Rechtsträgers eingegangen werden.8 Sie ist insoweit relevant, als sie bereits
vor der Verschmelzung einen Einblick über Teile des übergehenden Vermögens
bietet. Auch ist eine Erläuterung des Vorgehens auf der Ansatzebene
beim übernehmenden Rechtsträger erforderlich,9 da auf die aktivierten Vermögensgegenstände
die Anschaffungskosten verteilt werden. Am Ende soll auch
kurz auf die Ermittlung des Umtauschverhältnisses eingegangen werden.10 Es
ist bei Verschmelzungen von besonderer Bedeutung und wird im Rahmen der
Bewertung des Wertes aller beteiligten Unternehmen ermittelt. Insbesondere
bei der Verschmelzung mit Kapitalerhöhungen kommt ihm eine besondere
Bedeutung zu.
8 Vgl. Kapitel 2, S. 3.
9 Vgl. Kapitel 3, S. 3 ff.
10 Vgl. Kapitel 6, S. 13 f.
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