Polen auf dem Wiener Kongress
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
02.12.2002
Verlag
GRINSeitenzahl
17 (Printausgabe)
Dateigröße
284 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638157292
Gastgeber Österreich entsandte als führenden Vertreter Klemens Fürst von Metternich, Russland Zar Alexander I, Preußen Karl August Fürst von Hardenberg, Großbritannien Robert Stewart Castlereagh und Frankreich schickte Charles Maurice de Talleyrand zu den Verhandlungen nach Wien. Diese fünf Politiker legten innerhalb von neun Monaten, zwischen September 1814 und Juni 1815, jene europäische Ordnung fest, die daraufhin für 60 Jahre das Bild des Kontinents prägen sollte.
Besonders interessant ist hierbei die Rolle Polens auf dem Wiener Kongress. Immerhin war es ein Land, dass seit der Dritten Polnischen Teilung kein souveräner Staat mehr war und dessen Bewohner mit größten Hoffnungen dem Kongress entgegensahen.
Wie kam es, dass Polen auch aus den Wiener Verhandlungen wieder als Verlierer herausging? Wie konnte es kommen, dass trotz des zunächst vorhandenen entschiedenen Willen der westlichen Großmächte, Polen einen souveränen Staat zu geben, es Russland gelang, Polen dem Zarenreich quasi einzuverleiben?
Um herauszustellen, welche Rolle Polen im Kräftemessen der Großmächte auf dem Wiener Kongress spielte, ist es zunächst einmal nötig, einen Überblick über den gesamteuropäischen Einfluss des Wiener Kongresses zu geben (2.1). Erstens, welche Ziele er verfolgte (2.1.1) und zweitens, welche gebietsmäßigen Veränderungen sich für die Staaten Europas, besonders für die Großmächte, ergaben (2.1.2.)
Im zweiten Teil des Hauptteils wird dargestellt, wie die Pläne der Großmächte bezüglich Polens aussahen (2.2.1), wie die Verhandlungen rund um die polnische Frage aussahen (2.2.2) und welche Ergebnisse diese letztendlich hatten (2.2.3).
Um abschließend noch einen groben Einblick über das Wesen der beiden auf dem Kongress geschaffenen Staatengebilde auf polnischem Gebiet zu geben, wird im dritten Teil eine kurze Analyse der Verfassungen des Königreichs Polen (2.3.1) sowie der Freien Republik Krakau (2.3.2) vorgenommen.
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