Nutzwertanalyse zur Markteinführung der Dentist Card im Hinblick auf Patienten, Zahnärzte und die Dentallabore
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Sprache:Deutsch
16,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
01.12.2008
Verlag
GRINSeitenzahl
26 (Printausgabe)
Dateigröße
1564 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640221363
noch 100 % der Kosten. Deshalb mussten die Patienten keinen Eigenanteil an ihrem gefertigten
Zahnersatz leisten. Doch schon in den Folgejahren sank die Leistung der Krankenkassen auf 70 - 80
%. Ab 1982 ging dieser Prozess der Krankenkassen weiter abwärts. Die Reaktion der Patienten folgte
sofort, denn deren Eigenanteil wuchs im Laufe der Jahre von 20% auf dann 50 %. Erst als durch Propaganda
der Medien und Zeitungen im Jahre 1988 die Mitteilung publiziert wurde, dass der Eigenanteil
des Zahnersatzes per Gesetz Anfang 1989 auf 50 % steigen sollte, löste dieses eine hohe Nachfrage
nach Zahnersatz aus. Die Umsätze und Gewinne bei den Zahnärzten und Dentallaboren stiegen gewissermaßen
von selbst, sodass in kaum einem anderen Gesundheitsbereich zu der Zeit mehr Geld verdient
wurde als gerade hier. Auch die Jahre danach waren für Zahnmedizin und Zahntechnik gut, trotz des
eigentlich hohen Eigenanteils des Patienten von 50%. Die Politik und die gesetzlichen Krankenkassen
drosselten im Laufe der letzten 17 Jahre weiter stufenweise die Zuschüsse auf Zahnersatz. Trotz sinkender
Umsätze war die Bonität der meisten Labore in Deutschland stets ausgeglichen. Ruinöse Zeiten sind
faktisch erst seit der Einführung der neuen Gesundheitsreform vom 01.01.2005 (Festzuschusssystem)
aufgetreten. Das Bundesministerium für Gesundheit sagt hierzu: " (...) dass die Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot
genügen müssen. Das heißt, sie müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich
sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten". Im Vergleich zu den Vorjahren
gibt es die 50 % tige Zuzahlung der Krankenkassen nur noch bei medizinischer Notwendigkeit und dem
"einfachsten" Zahnersatz. Zuzahlungen auf Gold, Keramik und Edelmetallen sind von den Leistungen
der gesetzlichen Krankenkassen allgemein ausgeschlossen. Im Normalfall gewähren die gesetzlichen
Krankenkassen heutzutage nur noch ca. 20 % Zuschuss auf Zahnersatz (inkl. Zahnarzthonorar). Die
restlichen 80 % sind vom Versicherten in Form des Eigenanteils selbst zu tragen. Die Folge aus dieser
politisch verordneten Maßnahme ist ein gravierender Rückgang der Umsätze in deutschen Zahnarztpraxen
und Dentallaboren. [...]
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