Das Recht der Verwertungsgesellschaften im Lichte des europäischen Kartellrechts
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
27.08.2003
Verlag
GRINSeitenzahl
27 (Printausgabe)
Dateigröße
286 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638213912
Das ausschließliche Recht der Veröffentlichung, der Vervielfältigung und der sonstigen Nutzung - also das Verwertungsrecht - liegt nach deutschem Recht gemäß
15 UrhG beim Urheber eines Werkes. Auf der einen Seite hat dies eine enorme gesamtwirtschaftliche Bedeutung, die noch immer im Steigen begriffen sein dürfte, da durch die Fortentwicklung der Freizeitgesellschaft auch die Bedeutung der Kulturwirtschaft und somit des Urheberrechts zunimmt. Auf der anderen Seite hat das Verwertungsrecht eine große, oftmals existentielle Bedeutung für den einzelnen Urheber, zumal wenn er von den Erträgen seiner Werke lebt.
So schwer der Urheber von Werken deren Nutzung überwachen kann, so schwierig wird es oftmals dem redlichen Nutzer sein, Kontakt zu einem Urheber zum Abschluß eines Nutzungsvertrages aufzunehmen. Wohl auch aus diesen Überlegungen heraus kam es schon recht früh zur Gründung von Verwertungsgesellschaften.
Mit Ausnahme der Verwertung von Filmen gibt es in Deutschland für jeden schöpferischen Bereich nur eine Verwertungsgesellschaft, so daß diese Gesellschaften zwar keine gesetzliche, sehr wohl aber eine faktische Monopolstellung haben.
Mit der zunehmenden Vergemeinschaftlichung des nationalen Rechts innerhalb der Europäischen Union und des gemeinsamen Marktes ist diese Stellung nicht mehr nur nach deutschem Recht, sondern auch nach europäischem Kartellrecht (Art. 85, 86 EGV) zu beurteilen. Dies ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung, konkret: das Spannungsverhältnis zwischen den Mißbrauchsmöglichkeiten, die sich für die Verwertungsgesellschaften aus deren Monopolstellung ergeben, und der Notwendigkeit dieser "starken Stellung" für die rationelle Interessenwahrnehmung der Urheber (Stand: 1998).
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