Das "Alles-aus-einer-Hand-Prinzip" der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bereiche Prävention, Rehabilitation und Entschädigung
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
16,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
24.11.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
26 (Printausgabe)
Dateigröße
1752 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640760343
Im Laufe der Geschichte wurden zahlreiche Versuche der öffentlich- und privatrechtlichen Gesetzgebung unternommen um dem sozialen Bedürfnis nach Schutz während der Arbeit nachzukommen. Die privatrechtlich begründete Haftung des Unternehmers für Unfallverletzungen in seinen Diensten stehender Personen war im früheren Recht entweder nicht vorhanden oder auf widerrechtliches und schuldhaftes Herbeiführen beschränkt. Um 1854 kam der Gedanke der Solidargemeinschaft unter den Bergarbeitern Preußens auf. Diese gründeten Knappschaften, um die zurückgelassenen Witwen und Waisen nach dem Tod des Ehemanns als Ernährer der Familie finanziell abzusichern. Dieser Gedanke zog sich durch zahlreiche andere Berufszweige und Jahrhunderte. Erst am 06.07.1884 wurde das erste Unfallversicherungsgesetz unter dem damaligen Reichskanzler Otto Fürst von Bismarck verabschiedet. Es wurden fachlich gegliederte Berufsgenossenschaften (BG) gegründet sowie die Verpflichtung
des Arbeitgebers bei der Aufbringung der Kosten festgelegt. Die gesetzliche Unfallversicherung löste die Haftpflicht des Arbeitgebers ab, sobald ein Versicherungsfall beim Arbeitnehmer und die damit verbundenen Behandlungs- und Entschädigungskosten
eintraten. Sie leistet in diesen Fällen nach dem "Alles-aus-einer-
Hand"-Prinzip, welches im Folgenden veranschaulicht wird.
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