Die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nach dem neugefassten § 254 HGB
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
11.05.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
19 (Printausgabe)
Dateigröße
581 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640619245
254 HGB erstmalig eine explizite Regelung zur Zulässigkeit von Sicherungsbeziehungen und zu deren Bilanzierung in das HGB aufgenommen worden. Zwar ist es festzuhalten, dass bereits vor Verabschiedung des BilMoG die Abbildung einer Sicherungsbeziehung im Handelsrecht anerkannt war, hat der Gesetzgeber mit der Schaffung des
254 HGB eine Regelungslücke beseitigt.
Sicherungsbeziehungen basieren auf der Grundidee, dass durch den Einsatz von Sicherungsinstrumenten ein Grundgeschäft gegen bestimmte Risiken abgesichert wird. Wenn das Sicherungsinstrument die Realisation eines abgesicherten Risikos wirksam ausschließt, dann wird dies künftig durch die Bildung von Bewertungseinheiten bilanziert, sofern die Voraussetzungen des neuen
254 HGB vorliegen. Die bilanzielle Abbildung von Sicherungen im Rahmen der Bewertungseinheit kann für Unternehmen jeder Branche, Größe und Rechtsform bedeutsam sein. Deshalb ist die Untersuchung relevant, wie werden die Sicherungsbeziehungen nach dem neugefassten
254 HGB tatsächlich bilanziert? Darüber hinaus steht die Klarstellung der Teilprobleme, beispielsweise die Arten von Bewertungseinheiten, die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten und die Berichterstattungspflichten, im Vordergrund. Der Beitrag stellt sowohl die neuen gesetzlichen Vorgaben als auch die Vorgehensweise zur Umsetzung anhand von Beispiel dar.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice