Die körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft Die Ertragsbesteuerung der Gesellschaften
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
10.06.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
29 (Printausgabe)
Dateigröße
252 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640344338
18 AktG). Vor dem Hintergrund, dass diese wirtschaftliche Verbundenheit im Steuerrecht nicht beachtet wird, wurden die Regelungen zur Organschaft in den
14 - 19 KStG eingeführt, mit dem Ziel, eine Besteuerung wie bei einem einheitlichen Unternehmen zu erreichen. Die Unternehmen bleiben hierbei weiterhin rechtlich selbständig und auch weiterhin selbst körperschaftsteuerpflichtig, jedoch wird das Einkommen der Organgesellschaft (beherrschtes Unternehmen) dem Organträger (beherrschendes Unternehmen) zugerechnet und von diesem versteuert (Zurechnungstheorie). Die Organgesellschaft hat somit ein eigenes Einkommen von null.
Im Rahmen der Gewerbesteuer kommt die so genannte Betriebstättenfiktion
nach
2 II Nr.2 GewStG zum Tragen, wonach die Organgesellschaft als Betriebstätte des Organträgers gilt, wenn die Voraussetzungen der körperschaftsteurlichen Organschaft nach den
14 - 19 KStG gegeben sind. Das bedeutet, dass bei Vorliegen einer körperschaftsteuerlichen auch zwingend eine gewerbesteuerliche Organschaft gegeben ist.
Im deutschen Steuerrecht allgemein kommt der Organschaft sehr unterschiedliche Bedeutung zu. Das Umsatzsteuerrecht zieht aus dem Vorliegen einer Organschaft noch strengere Konsequenzen als das Körperschaft- und das Gewerbesteuerrecht. In den übrigen Teilen des Steuerrechts, bspw. im Erbschaft- oder Grundsteuerrecht, ist eine Organschaft gänzlich unbekannt.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit den allgemeinen Voraussetzungen zur Begründung einer ertragsteuerlichen Organschaft, der periodischen Besteuerung und ausführlich mit den Besonderheiten, die bei einer körperschaft- oder gewerbesteuerlichen Organschaft auftreten.
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