Das Recht auf den Körper der Anderen? Mills Utilitarismus und die Pflicht zur Organspende
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Sprache:Deutsch
13,99 €
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
19.05.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
279 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640626397
"In Deutschland sterben jedes Jahr 1000 Menschen, weil Organe fehlen" , kommentiert die ZEIT im Jahr 2007.
Bereits dieser kurze Einblick in die mediale Präsenz verdeutlicht, dass eine Vielzahl von tragischen Einzelschicksalen mit dem Mangel an Spenderorganen in Deutschland verknüpft ist. Gleichzeitig deutet sich jedoch ein Wandel in der wahrgenommenen Bedeutung der Organspende an. Dem Begriff "Spende", also einer freiwilligen Leistung, wird eine moralische Pflicht zur Organweitergabe gegenübergestellt. Das nicht zur Verfügung gestellte Organ scheint die zu Grunde liegende Krankheit als Todesursache zu ersetzen.
Diese Entwicklung aufgreifend wurde auf Empfehlung des Deutschen Ethikrats die Einführung der "Widerspruchsregelung" diskutiert, wonach von einer generellen Bereitschaft zur postmortalen Transplantation auszugehen sei, sofern eine Person diese nicht ausdrücklich ablehne.
Die folgende philosophische Untersuchung wird prüfen, inwiefern ein dadurch impliziertes "Recht auf den Körper des Anderen" bestehen kann. Da Organspendebefürworter insbesondere den entstehenden größtmöglichen Nutzen aller hervorheben, soll eben dieser Standpunkt ausgehend vom klassischen Utilitarismus bei John Stuart Mill untersucht werden. Da die sich schnell entwickelnde Transplantationsmedizin ein sehr modernes philosophisches Problemfeld darstellt, gilt es Mills Positionen angemessen auf die Gegenwart zu übertragen.
Dazu soll zunächst auf die medizinischen Aspekte der Organspende näher eingegangen werden, um auf dieser Grundlage sowohl die Organspende im Allgemeinen, als auch die Möglichkeiten einer moralischen oder gar gesetzlichen Pflicht zur Organabgabe aus utilitaristischer Sicht zu bewerten.
Ziel des folgenden Diskurses ist es abschließend zu zeigen, ob die Einführung der zu diskutierenden Widerspruchslösung einen gangbaren Kompromiss in der gegenwärtigen ethischen Debatte darstellt.
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