Wie streng ist der deutsche Kündigungsschutz wirklich? Eine europäische rechtsvergleichende Betrachtung zwischen dem deutschen, dem schweizerischen und dem französischen Kündigungsschutzrecht
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
24.03.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
16 (Printausgabe)
Dateigröße
144 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640296033
unangemessene und kontraproduktive Regelungsdichte. Das Deutsche Institut der Wirtschaft hält
die Schutzbestimmungen wenig nüchtern für "Arbeitsplatzkiller" und auch der Münchner Allzweckgelehrte Hans-Werner Sinn hat natürlich eine Meinung dazu, wenn er feststellt, dass der
deutsche Kündigungsschutz zwar keine Arbeitsplätze schütze, wohl aber die Arbeitslosigkeit
vergrößere. Dem interessierten Zeitgenossen kann nicht entgangen sein, dass derartige Kritik auffallend oft aus
unternehmensnahen und wirtschaftsliberalen Kreisen verlautet. Es drängt sich demnach die Frage
auf - ist es für deutsche Unternehmer wirklich so viel komplizierter, ein Arbeitsverhältnis
aufzulösen, als etwa für jene in den benachbarten Ländern Europas? Keine Frage, der Rahmen einer zehnseitigen Hausarbeit ist bei weitem zu eng, um diese Frage auch
nur auf der rein normativen Ebene zu beantworten. Die vorliegende Arbeit beschränkt sich daher
neben der kurzen Darstellung des deutschen Rechts auf einen bekanntermaßen liberalen
Rechtskreis, die Schweiz. Frankreich, als ein Land, dem eine hohe Regelungsdichte zugeschrieben
wird, beziehe ich ebenfalls mit ein. Über den Vergleich des "Law in the books" hinaus müssen in jedem Fall historische und
gesellschaftliche Zusammenhänge wenigstens skizziert werden. Es gilt auch, das "Law in Action",
also die praktische Umsetzung, in Augenschein zu nehmen. Das Ergebnis kann kein in die Tiefe
gehender Vergleich sein, auch wird jeweils nur der Regelfall betrachtet, seien die Ausnahmen auch
noch so interessant. Neben einer recht soliden Bestandsaufnahme des normativen Rechts wird die
Arbeit auch einen Bezug zur eingangs genannten Fragestellung zu geben.
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