Ottonische Kaiserinnen Aufgaben und Möglichkeiten einer consors regni
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
23.10.2009
Verlag
GRINSeitenzahl
21 (Printausgabe)
Dateigröße
331 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640455256
(Odilo von Cluny, Epitaphium domine Adelheide auguste, ed. Herbert Paulhart(MIÖG Erg.-Bd. 20/2), Graz/Köln 1962, c.5, S.33, Z.13-15)
Diese signifikante Aussage über Kaiserin Adelheid, der Gemahlin Ottos II., traf Ende des 10. Jahrhunderts Abt Odilo von Cluny, einer ihrer Vertrauten und der Verfasser ihrer Lebensbeschreibung. Mit gewisser Prägnanz schreibt er hier Adelheid eine herrschaftsausübende Position an der Spitze des Reiches zu, was zur Zeit der Ottonen keineswegs ohne Weiteres für eine Königin selbstverständlich war - obgleich auch nicht unmöglich. So kann dieser Satz einen gedanklichen Impuls dahin gehend darstellen, die machtpolitische Stellung der Königinnen und
ihre Partizipation an der Herrschaft grundsätzlich zu hinterfragen, ohne über die Rolle dieser Frauen vorschnell nach modernen Maßstäben zu urteilen. Um bei der Beantwortung dieser zentralen Fragestellung, die gewissermaßen als Leitmotiv für diese Untersuchung gelten kann, nach systematischer Methode vorgehen zu können, müssen vorerst einige Fakten der Analyse definiert und festgehalten werden. Den Untersuchungsgegenstand, wie bereits angedeutet, bilden die Königinnen der Ottonenzeit. Für die Erforschung dieser Thematik erweist sich neben dem Quellentypus der historiographischen Schriften vor allem ein breites Spektrum an Königsurkunden als reicher Fundus. Ist man nun in solchen diplomatischen Quellen konkreten Hinweisen auf den Handlungsspielraum ottonischer Kaiserinnen auf der Spur, so erweckt bei ihrer genaueren Betrachtung zunächst ein Aspekt auf formaler Ebene besondere Aufmerksamkeit; scheinbar verbindet eine gemeinsame Formel die ottonischen Kaiserinnen: Ihnen allen wurde seit Mitte des 10. Jahrhunderts der Titel consors regni zuteil. Es gilt nun vorerst zu klären, warum diese Bezeichnung für die Gemahlinnen der ottonischen Herrscher in Urkunden - wenn auch nicht als einziger Titel - Eingang fand. Somit stellt sich des Weiteren die Frage, welche semantische Extension der Begriff innehatte: Handelte es sich lediglich um einen Titel neben anderen oder war er als ein aussagekräftiges Indiz für die politisch-rechtliche Kompetenz der Kaiserin zu verstehen? Vielleicht sogar der Spiegel ihrer politischen Mitwirkung? Und warum schließlich ist der Titel für Mathilde nicht belegbar? Im Folgenden soll es nun zu einer differenzierten Erörterung der eben aufgezeigten Gesichtspunkte kommen.
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