Die rechtlichen Rahmenbedingungen der vergleichenden Werbung im B2B-Bereich
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Form:Einzelkauf Download
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Sprache:Deutsch
16,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
31.05.2006
Verlag
GRINSeitenzahl
39 (Printausgabe)
Dateigröße
375 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783638506748
Als Einstieg in das Thema wird im folgenden Teil der Einleitung die Entstehung des
6 UWG, der die vergleichende Werbung gesetzlich regelt, kurz umrissen. Anschließend werden relevante Grundbegriffe definiert. Der Hauptteil stellt die verschiedenen Arten der vergleichenden Werbung dar. Jede Form der vergleichenden Werbung wird dabei zunächst kurz definiert. Nachfolgend wird untersucht ob oder wann sie zum sachlichen Anwendungsbereich des
6 UWG zählt. Die Relevanz dieser Art des Werbevergleichs im B2B-Bereich wird anschließend anhand Backhaus` Geschäftstypen erläutert, bevor ein Beispiel und ein beispielhaftes Urteil alles veranschaulichen. Obwohl der Bereich der gewerblichen Dienstleistungen auch zum B2B-Bereich zu zählen ist, wird diese Branche aufgrund spezieller Eigenarten ausgegrenzt. Die Beispiele sind aus Gründen der Verständlichkeit bewusst aus dem Bereich des Industriegütermarketings gewählt. Nachdem geklärt wurde welche Arten von Werbevergleichen es gibt, stellt der vierte Teil der Arbeit die Unzulässigkeitsvoraussetzungen vor. Diese sind in
6 Abs. 2, 3 UWG aufgeführt und verbieten Werbevergleiche, die den dort genannten Anforderungen nicht entsprechen. Hierbei wird auf die Behandlung von Testergebnissen bei vergleichender Werbung verzichtet. Anschließend wird kurz umrissen wer im Falle eines Rechtsstreits wegen Werbevergleichen die Beweislast zu tragen hat und welche Rechtsfolgen entstehen. Die darauf folgende Übersicht ermöglicht es anhand einer Checkliste zu überprüfen, ob ein Vergleich rechtlich zulässig ist. Da die Zulässigkeit jedoch nicht gleichzeitig bedeutet, dass ein Vergleich in jedem Fall sinnvoll ist, wird auch dieser Aspekt in der Checkliste berücksichtigt. Die abschließende Zusammenfassung stellt die Ergebnisse der Ausarbeitung dar.
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