Das Spannungsverhältnis zwischen Gefahrenabwehr und Selbstbelastungsfreiheit Die Nichtanzeige geplanter Straftaten gem. §138 StGB. Schutzzweck und Anwendungsbereich unter besonderer Berücksichtigung der Straflosigkeit nach §139 StGB
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Erscheinungsdatum
12.03.2018
Verlag
GRINSeitenzahl
38 (Printausgabe)
Dateigröße
601 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668658127
138 StGB und die Straflosigkeit ihrer Nichtanzeige nach
139 sind seit jeher Gegenstand intensiver akademischer Diskussionen. Der vielfältige Fundus dogmatischer Probleme reicht vom Schutzzweck bis hin zur Bestimmung des Gebotsgegenstandes über die Bedeutung der Regelungen des
139 im Hinblick auf
138. Nicht zuletzt befasste sich der fünfte Strafsenat des BGH in seiner Grundsatzentscheidung vom neunzehnten Mai 2010 mit der Problematik nach der Bestimmung des Täterkreises, welcher folgender Sachverhalt zu Grunde lag:
Der Bruder des Angeklagten und ein Komplize planten einen Überfall auf ein Bekleidungsgeschäft. Der Angeklagte wurde von seinem Bruder aufgefordert, mit ihm "zusammen den Überfall durchzuführen", was er indes ablehnte. Jedoch begab der Angeklagte sich am Tattag zum Tatort, wo er sich vor der Tatausführung von dem Bruder und dem Komplizen verabschiedete, welche anschließend die Tat tatsächlich ausführten. Da eine Tatbeteiligung des Angeklagten unter Anwendung des Zweifelssatzes von der Strafkammer nicht festgestellt werden konnte, verurteilte sie ihn wegen der Nichtanzeige einer geplanten Straftat gem.
138 Abs.1 Nr.7.
Die vorliegende Arbeit befasst sich zunächst mit einer Erörterung des Schutzzwecks des
138, welcher die Grundlage der weiteren Analyse bildet. Im Anschluss wird im Rahmen des Gebotsgegen- standes den abstrakten Pflichtmodalitäten des
138 bezüglich der Bestimmung des Täterkreises unter kritischer Beleuchtung der Grundsatzentscheidung nachgegangen. Anknüpfend an eine Untersuchung komplexer Aspekte der Erfolgsbezogenheit, der Rechtzeitigkeit und Adressatenwahl, erfolgt eine Darstellung des
138 Abs.2, 3. Abschließend beschäftigt sich die Arbeit mit einer Analyse der Straflosigkeit der Nichtanzeige gem.
139.
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