Betriebsübergang bei Ausgliederung und Verschmelzung nach dem UmwG
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Sprache:Deutsch
15,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
03.03.2011
Verlag
GRINSeitenzahl
19 (Printausgabe)
Dateigröße
662 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640850020
190 UmwG, sondern offeriert zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten und Kombinationen. So können nach
3 UmwG Rechtsträger miteinander verschmelzen oder nach
123 UmwG Rechtträger in andere gespalten werden. Ziel des UmwG ist es, diese Vorgänge zu vereinfachen. Solche Veränderungen waren auch vor dem Inkrafttreten des UmwG möglich aber komplizierter. Jeder Vermögensgegenstand musste aufgrund des Spezialitätsprinzips, bei dem dingliche Rechte nur einer Sache anhaften, einzeln übertragen werden. Es wird von Einzelrechtsnachfolge gesprochen, die in
929 ff. BGB geregelt ist. Diese Einzelrechtsnachfolge kann auf alle Rechtsformen angewendet werden. Diese ist aber mit einem großen Aufwand verbunden und hat den Nachteil, dass bei Mitübertragung der Schulden die Zustimmung der Gläubiger erforderlich ist
414 ff. BGB. Durch die einzelnen Übertragungen würden stille Reserven aufgedeckt werden, die zusätzlich versteuert werden müssen. Im Gegensatz dazu gibt es die Gesamtrechtsnachfolge, bei der "...sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden in einem Vorgang übertragen werden." Es wird zwischen der vollständigen und partiellen Gesamtrechtsnachfolge unterschieden. Vorteil der Gesamtrechtsnachfolge ist der geringere Aufwand durch die Übertragung innerhalb eines Vorgangs sowie die nicht benötigte Zustimmung der Gläubiger. Umwandlungen im Wege der Gesamtrechtsnachfolge sind nach UmwG möglich. Fraglich ist, ob der Betriebsübergang der Gesamtrechtsnachfolge zugezählt wird und welche Auswirkungen die Verschmelzung und die Ausgliederung haben könnten.
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