Markenrecht Darstellung der Grundzüge und des Verfahrens zur Erlangung von Markenschutz gemäß § 4 MarkenG
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
ePUB
Kopierschutz
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Text-to-Speech
Ja
Erscheinungsdatum
04.02.2010
Verlag
GRINSeitenzahl
37 (Printausgabe)
Dateigröße
1308 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783640528318
4 MarkenG vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) darzustellen. Dazu ist diese Arbeit methodisch in sieben Kapitel untergliedert. Der Begriff der Marke wurde bereits im 17. Jahrhundert verwendet und ist 1874 durch das "deutsche Gesetz über den Schutz der Marke" erstmalig gesetzlich verankert worden. Von diesem Zeitpunkt an folgten viele Änderungen und Erweiterungen, wie z.B. das "Gesetz zum
Schutz der Warenbezeichung" im Jahre 1894 oder das "Warenzeichengesetz" im Jahre 1936, was die zunehmende Bedeutung des Markenschutzes widerspiegelte. Im Jahr 1995 wurde dann das "Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen" (MarkenG) verabschiedet, welches bis heute Gültigkeit hat. Wird von einer Marke gesprochen, so lassen sich unterschiedliche schutzfähige Markenrechte nach dem MarkenG unterscheiden. Diese können neben den klassischen Wort- und Bildmarken, auch Farbmarken, wie z.B. das Magenta der Firma Telekom, aber auch Hör- oder Zahlmarken sein. Für die Erlangung von Markenschutz sieht das Deutsche MarkenG drei Wege vor. So kann neben der formellen Eintragung einer Marke beim Deutschen Patent- und
Markenamt, auch durch Verkehrsdurchsetzung oder durch die notorische Bekanntheit Markenschutz entstehen. Dabei ist das Verfahren zur Registrierung einer Marke beim DPMA hoch standardisiert. Beginnend mit einigen Vorüberlegungen des Markenanmelders, wie dem Markennamen oder der Markenart, sollte vor der Anmeldung eine Markenrecherche durchgeführt werden. Mit der Einreichung des Anmeldeformulars beginnt der formale Akt der
Markenregistrierung. Das DPMA prüft sodann den Antrag auf formale Fehler sowie auf das Vorhandensein von absoluten Schutzhindernissen. Treten keine Beanstandungen auf, wird die Marke eingetragen und veröffentlicht. Gerade im Rahmen der
Markenregistrierung sind Widerspruchsfristen, sowie die Dauer des Markenschutzes, aber auch eventuelle Folgen von arkenrechtsverletzungen von entscheidender
Bedeutung.
Das Europäische Markrecht ist in weiten Teilen vergleichbar mit dem Markenrecht auf
Bundesebene. Zu den wichtigsten Unterschieden zählen unter anderem der Wegfall der
Verkehrsgeltung oder aber die Einführung der so genannten Agentenmarke...
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