Die Überwachung der Vorstandstätigkeit durch den Aufsichtsrat
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
28.05.2018
Verlag
GRINSeitenzahl
28 (Printausgabe)
Dateigröße
611 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668711570
Während die Entstehung des Aufsichtsrats bis heute nicht eindeutig geklärt ist, kann seine Notwendigkeit aus dem typisierenden Element des Wesens einer AG abgeleitet werden. Charakteristisch für die AG ist insbesondere der große, auf Wechsel ausgerichtete Kreis von Anteilseignern (Aktionären), die diese Form der Kapitalanlage meist zur privaten oder betrieblichen Vermögensmehrung nutzen. Hiermit verbunden ist die Trennung von Kapital und Unternehmensführung. Eine einheitliche Willensbildung im Hinblick auf geschäftsführende Maßnahmen würde sich andernfalls als ineffizient gestalten. Gegenüber der Hauptversammlung - Organ mittels dessen die Aktionäre ihre Rechte gem.
118 Abs. 1 AktG ausüben - kommt dem Vorstand bei der Ausübung der Leitungskompetenz eine eigenverantwortliche und weisungsunabhängige Stellung zu. Einfluss kann die Hauptversammlung nur mittelbar über die Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder nehmen, sodass dem Aufsichtsrat insofern eine bedeutende Rolle zugeteilt wird: er ist unabhängiges Kontrollorgan der Gesellschaft und hat in diesem Rahmen Leitungsfehler aufzudecken, diesen entgegenzuwirken und folglich zu einer funktionierenden Gewaltenteilung im Unternehmen beizusteuern.
Der Begriff der "Überwachung" wurde durch den Gesetzgeber nicht hinreichend konkretisiert, sodass der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine besondere Bedeutung zukommt. Im Rahmen dieser Arbeit soll die unter zur Hilfenahme des einschlägigen Schrifttums sowie der entsprechenden Urteile ein Überblick über die aktuelle Rechtslage hinsichtlich des Umfangs und Inhalts des gesetzlichen Kontroll- und Überwachungs-auftrages gegeben werden, wobei Schwerpunkt auf die Einwirkungs- sowie Sanktions7möglichkeiten gesetzt wird.
Gegenstand dieser Seminararbeit ist der Aufsichtsrat einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft, auf die weder mitbestimmungsrechtliche Vorschriften noch konzernrechtliche Besonderheiten Anwendung finden.
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