Grenzüberschreitende Übertragung von Vertriebsdienstleistungen Ermittlung von Verrechnungspreisen nach § 1 AStG mittels hypothetischen Fremdvergleichs am Beispiel der Übertragung einer Kundenliste an eine Tochterkapitalgesellschaft im Ausland
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
13.06.2018
Verlag
GRINSeitenzahl
48 (Printausgabe)
Dateigröße
696 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668724877
Der Einleitung nachfolgend soll zunächst geklärt werden, ob es sich bei der Ausgangssituation um eine Funktionsverlagerung handelt. Hierzu werden die Begriffe der Funktion und der Verlagerung analysiert, um hieraus auf das mögliche Vorliegen einer Funktionsverlagerung im steuerlichen Sinne zu schließen.
Danach wird die Bewertung der Funktionsverlagerung des Vertriebs den Kernpunkt der Thesis darstellen. Hierbei wird die vorgesehene Bewertung als Transferpaket beschrieben. Anschließend werden der hypothetische Fremdvergleich und die für das Steuersubstrat notwendige Berechnung des Gewinnpotenzials dargestellt. Hierbei liegt der Fokus auf den Bewertungsgrundlagen der IDW Standards sowie die hieraus anzuwenden Bewertungsmethoden für immaterielle Vermögensgegenstände.
Danach wird die Entstehung des Einigungsbereichs erläutert, sowie die Auswahl des Funktionsverlagerungswertes aus diesem beschrieben. Im Anschluss daran wird die Problematik der nachträglichen Preisanpassung dargestellt sowie den Gestaltungsmöglichkeiten Aufmerksamkeit gezollt, durch Nutzen einer Lizensierungsoption, die Besteuerung auf die individuelle Liquiditätslage anzupassen.
Nach der Betrachtung der Bewertung als Ganzes, wie es das Außensteuergesetz für den Regelfall vorsieht, werden Möglichkeiten aufgezeigt gerade diese mit einer Einzelbewertung zu umgehen. Abschließend wird die sich aus der Besteuerung des Transferpakets ergebende Diskrepanz zwischen AStG und HGB dargestellt sowie die Vereinbarkeit zwischen des
3 Absatz 2 FVerlV mit Art. 9 OECD-MA und EU-Recht diskutiert.
Zum Abschluss sollen Schlussfolgerungen, die aus der Thematik der Bachelorthesis gezogen werden können wie auch mögliche zukünftige Folgen dargestellt werden.
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