Höchstpersönlichkeit der Unternehmensgeldbuße
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Sprache:Deutsch
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Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
10.09.2018
Verlag
GRINSeitenzahl
14 (Printausgabe)
Dateigröße
472 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668793576
30 OWiG die Möglichkeit, eine Unternehmensgeldbuße zu verhängen. Dabei handelt es sich oftmals um Geldbußen in Höhe mehrerer Millionen Euro. Die Festsetzung einer solchen Unternehmensgeldbuße ist neben und unabhängig von der Sanktionierung des verantwortlich handelnden Organmitglieds, das die Pflichtverletzung als natürliche Person begangen hat, möglich. Dies führt regelmäßig zu der Frage, ob die sanktionierten Unternehmen die gegen sie verhängte Geldbuße auf das verantwortlich handelnde Organmitglied im Wege des Innenregresses abwälzen können, da jene Organmitglieder infolge einer Pflichtverletzung dem Unternehmen grundsätzlich gemäß
93 Abs. 2 S. 1 AktG bzw.
43 Abs. 2 GmbHG zum Ersatz des Schadens verpflichtet sind. Eine solche Abwälzung kann für das jeweilige Organmitglied, aufgrund der Höhe unternehmensbezogener Geldbußen, oftmals zur Privatinsolvenz führen.
Diese Arbeit widmet sich der Frage, ob die Unternehmensgeldbuße einen regressfähigen Schaden darstellt und das sanktionierte Unternehmen den verantwortlichen Repräsentanten für den entstandenen Verlust in Anspruch nehmen kann oder ob die Geldbuße aus sanktionsrechtlicher Sicht nicht viel mehr etwas Höchstpersönliches darstellt und im Wege des Innenregresses nicht zur Ersatzfähigkeit berechtigt.
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