Burnout-Syndrom bei Polizeivollzugsbeamten Was sind die Ursachen und welche Präventionsmöglichkeiten gibt es?
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Sprache:Deutsch
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inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
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Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
26.06.2019
Verlag
GRINSeitenzahl
27 (Printausgabe)
Dateigröße
800 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783668967380
Die zentralen Hauptaufgaben der Polizei sind die Gefahrenabwehr, Strafverfolgung und Vollzugshilfe. Der Polizeivollzugsbeamte (PVB) handelt auf Grundlage der Gesetze, es besteht in den seltensten Fällen ein Ermessensspielraum. Er ist verpflichtet nach den gesetzlichen Vorgaben zu handeln und darf sich nicht von seinen Emotionen beeinflussen lassen . Die sogenannte Beerlage Studie hat die hoch belastete Situation für die Beschäftigten der Polizei klar aufgezeigt. Mehr als 10% der befragten Beamten der Landespolizei zeigten deutlich Symptome eines Burnouts, Beamte der Bundespolizei wurden mit 20,2 % doppelt so hoch bewertet. Insgesamt wurden bei der Polizei eine massive andauernde inhaltliche und zeitliche Überforderung (quantitative Arbeitsbelastung) festgestellt, welche sich negativ auf das psychische Wohlbefinden auswirken
Von entscheidender Bedeutung ist hier, dass die hohe Belastung von etwa der Hälfte der Befragten (49,5 %) kaum ausgeglichen bzw. kompensiert werden kann. Ein Burnout wirkt sich immer negativ auf die Gesundheit der Betroffenen aus, sei dies durch körperliche oder psychosomatische Beschwerden, die oft auch von depressiven Symptomen begleitet werden. Die Ergebnisse der TK-Stressstudie (2016) ergaben, dass 64% der stark gestressten Personen unter Erschöpfung und dem Gefühl des ausgebrannt seins leiden. Etwa 46 % klagen über Schlafstörungen, Gereiztheit und Nervosität.
Neben den physischen und psychischen Folgen eines Burnout-Syndroms bestehen auch wirtschaftliche Folgen (finanzielle Abhängigkeiten wie z.B. Haus, Familie). Aus langen Krankheits- und Ausfallzeiten resultieren finanzielle Einbußen. Bei einer Krankschreibungsdauer ab 6 Wochen erhält der Versicherte Krankengeld von seiner Krankenkasse. Die Dauer der Krankengeldzahlungen ist begrenzt. Der Versicherte erhält diesen Lohnersatz maximal 78 Wochen lang.
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