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Beiträge zu Romischen Staatsrecht

109,95 €

inkl. gesetzl. MwSt., Versandkostenfrei


Beschreibung

Produktdetails

Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

31.12.1895

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

252

Maße (L/B/H)

23,6/16/2 cm

Gewicht

536 g

Auflage

Reprint 2020

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-238395-7

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Einband

Gebundene Ausgabe

Erscheinungsdatum

31.12.1895

Verlag

De Gruyter

Seitenzahl

252

Maße (L/B/H)

23,6/16/2 cm

Gewicht

536 g

Auflage

Reprint 2020

Sprache

Deutsch

ISBN

978-3-11-238395-7

Herstelleradresse

Walter de Gruyter
Genthiner Straße 13
10785 Berlin
DE

Email: productsafety@degruyterbrill.com

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  • Frontmatter -- Inhaltsangabe -- Die verschiedenen Ansichten über Bedeutung und Lage des Pomerium der Stadt Rom --
    1. Die Gründung einer Stadt nach etruskischem Ritual --
    2. Die Regeln der Gründung in Anwendung auf Rom. Das Pomerium des Tacitus. Die Stadtthore, das Burgthor --
    3. Cicero spricht von einem römischen Jus pomerii. Nach demselben dürfen Centuriatcomitien nicht intra pomerium abgehalten werden. Die Magistrate werden zur Heerführung durch lex curiata ermächtigt. Die herrschenden Ansichten über die lex curiata --
    4. Der Inhalt der lex curiata wird geprüft. Das Imperium militare, angeblich auch ohne lex curiata. War die lex curiata erforderlich für Justiz ? für die Abhaltung der Centuriatcomitien? Sie macht den Magistrat zum Militär --
    5. Die lex curiata des Dictator. Die rechtliche Stellung des Dictator. Die Erlaubnias zu reiten. Die angebliche Zulassung der Provokation, der Dictator optima lege und ut optima lege. - Die lex curiata der Könige. Der Magistrat beantragt seine lex curiata persönlich; Antrag in Vertretung; Antragsrecht ist nicht Berufungsrecht. - Die lex curiata für magistratus minores. - Die Ausstattung des Imperium durch lex curiata --
    6. Die Promulgation der lex curiata. Das Ueberwiegen der Ausstattung. Intercession gegen die lex. Die Curiatcomitien der Auspizien halber erhalteD. Dreissig Lictoren. Der Fall des Appius Claudius zeigt die Zusammengehörigkeit von Senatsbeschluss und Curiatoomitien. - Das paludatus proficisci --
    7. Nach Sulla sollen angeblich die Consuln nicht während ihres Amtsjahres in die Provinz gehen. Die Beweise dieser Lehre: der Eid des Pompejus; die Vorwürfe Casars. Der Begriff des privatus --
    8. Die lex curiata als Voraussetzung des Triumphs. Der Triumph ist kein eignes Recht des Feldherrn. Triumph auf dem Albaner Berg. Triumph jussu populi --
    9. Das Imperium prorogatum. Ehemalige Magistrate im Provinzialdienst. Deren Triumph. Triumphe mit und ohne Imperium. Befugnisse des Triumphator in der Stadt. Der privatus cum imperio. Der Senat ernennt oder delegirt. Seine angeblichen Auspizien. Der Fall Scipios. Triumph des privatus. - Die Resultate für das Imperium militare --
    10. Das Jus pomerii verbietet die Anwesenheit des Feldberrn in der Stadt. Verlust des Imperium durch Betreten des Pomerium. Warten ausserhalb behufs eines Triumphs. Untergang auch bei vorübergehenden Geschäften, Macht des Senats in solchem Fall. König und Dictator behalten das Imperium trotzdem. Die Frage der Beile. Bedeutung des Jus pomerii für die Freiheit. Prevokation und Intercession aufgehoben durch SenatsbeBChluss --
    11. Das Pomerium .grenzt die Amtsgewalt domi von der militiae ab. ColliBion beider zwischen Stadt und erstem Meilenstein. Intercession und Provokation gegen den Heerführer. Die Reform Sullas. Das Pomerium trennt die sakrale Sladt von der Aussenwelt --
    12. Der Schutz des Jus pomerii. Dispensation bei Triumph und bei Nothlage. Vergleich der Resultate mit der herrschenden Lehre --
    13. Das Pomerium der servianischen Stadt. Urbs, oppidum, montani, pagani. Die Gärten Maecen's. Der agger der Befestigung. Das Pomerium des Livius an der servianischen Mauer --
    14. Der Prinzipat in seinem Verhältniss zum Imperium militare und Jus pomerii --
    15. Das Pomerium der Kaiserzeit. Spätere Missverständnisse