Die geänderte Rechtsprechung des BFH zur grenzüberschreitenden Konzernfinanzierung. Entwicklung der Rechtsprechung und Auswirkungen auf internationale
-
- Taschenbuch
- eBook ausgewählt
-
Form:Einzelkauf Download
-
Sprache:Deutsch
18,99 €
inkl. gesetzl. MwSt.Beschreibung
Produktdetails
Format
Kopierschutz
Nein
Family Sharing
Nein
Text-to-Speech
Nein
Erscheinungsdatum
12.05.2020
Verlag
GRINSeitenzahl
60 (Printausgabe)
Dateigröße
739 KB
Auflage
1. Auflage
Sprache
Deutsch
EAN
9783346164872
Die ertragsteuerliche Anerkennung von Darlehen sowie die Behandlung von Abschreibungen auf diese Darlehen zwischen steuerlich nahestehenden Personen ist sehr häufig ein Thema in Steuerstreitigkeiten. Bei einer Korrektur der Verrechnungspreise durch die Finanzbehörden kann es zu einer höheren Steuerbelastung des Konzerns und bei grenzüberschreitenden Finanzierungsaktivitäten zu Doppelbesteuerungen kommen. Durch diese hohe Bedeutung für die Unternehmen besteht der Wunsch nach Rechtssicherheit. Der erste Senat des Bundesfinanzhofs hat in seinen jüngsten Entscheidungen vom 27. Februar 2019 bisher gefestigte Rechtsprechung und geltende Grundsätze zur grenzüberschreitenden Konzernfinanzierung aufgegeben und eine Neuausrichtung der Rechtsprechung vorgenommen. Sie haben nicht nur Auswirkungen auf langfristige Darlehen im Konzern, sondern auch auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
In der Praxis hat die geänderte Rechtsprechung eine nicht zu unterschätzende Tragweite und führt zu dringendem Handlungsbedarf. Gerade für international agierende Unternehmensgruppen hat die Änderung besondere Bedeutung. Zudem sind weiterhin zahlreiche Verfahren zu dem Themenbereich beim BFH anhängig. Die Unternehmen sollten die neuen Grundsätze zwingend kennen und ihre Finanzierungsaktivitäten überprüfen.
Noch keine Bewertungen vorhanden
Verfassen Sie die erste Bewertung zu diesem Artikel
Helfen Sie anderen Kundinnen und Kunden durch Ihre Meinung.
Kurze Frage zu unserer Seite
Vielen Dank für Ihr Feedback
Wir nutzen Ihr Feedback, um unsere Produktseiten zu verbessern. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Rückmeldung geben können. Falls Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, können Sie sich aber gerne an unseren Kund*innenservice wenden.
zum Kundenservice