Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen / Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen. Band 123
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inkl. gesetzl. MwSt.,
Beschreibung
Produktdetails
Einband
Gebundene Ausgabe
Erscheinungsdatum
31.12.1929
Herausgeber
Mitglieder des Gerichtshofes und der Reichsanwaltschaft + weitereVerlag
De GruyterSeitenzahl
455
Maße (L/B/H)
23,6/16/3,2 cm
Gewicht
858 g
Auflage
Reprint 2020
Sprache
Deutsch
ISBN
978-3-11-233455-3
29 der Dritten Steuernotverordnung ausgeschlossen? In welchem Umfang liegt bei Sicherung durch eine Höchstbetragshypothek eine durch Hypothek gesicherte Forderung im Sinne des Aufwertungsgesetzes vor? -- 2. Aufrechnung bei gegenseitigen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung -- 3. Gilt das Aufrechnungsverbot des
19 GmbHG. auch für die Mitgesellschafter des mit Leistung von Einlagen rückständigen Gesellschafters, die zur Zahlung herangezogen werden sollen -- 4. Seeversicherung. Vorsätzliche Verletzung der Deklarationspslicht. Gefahrerhebliche Umstände -- 5. Seeversicherung. Versicherungsrisiko bei laufender Versicherung. Allgemein bekannte Umstände im Sinne von
19 der Allg. deutschen Seeversicherungsbedingungen -- 6. Zur Auslegung des
892 BGB. in Fällen, in denen gleichzeitig mit einem Eigentumswechsel die Löschung einer Hypothek in das Grundbuch eingetragen worden ist, durch die das Grundbuch unrichtig geworden sein soll -- 7. Unter welchen Umständen kann, wenn nach Beendigung einer bürgerlichrechtlichen Gesellschaft ein Gesellschafter Schadensersatzansprüche gegen einen andern erhebt, von der vorherigen Einleitung des Auseinandersetzungsverfahrens abgesehen werden? -- 8. Errichtung von Nentengütern. Welche Bedeutung kommt nach Bestätigung des Rezesses über die Errichtung den vorausgegangenen Verhandlungen zu? Kann noch die Nichtigkeit eines dem Rezeß zugrunde gelegten notariellen Kaufvertrags wegen unrichtiger Beurkundung des Kaufpreises geltend gemacht werden? -- 9. Wird dem im
554 Abs. 3 Nr. 2a ZPO. aufgestellten Erfordernis der Revtfionsdegründnng durch die Erklärung genügt, daß die Verletzung des materiellen Rechts gerügt werde? -- 10. Ist der Übergang des Schadensersatzanspruchs auf einen Versicherungsträger schon bei der Entscheidung über den Grund des Anspruchs zu berücksichtigen? Wie gestaltet sich der Rechtsübergang, wenn der Höchstbettag des Kraftfahrzeuggesetzes in Frage kommt? Inwieweit ist bei der Festsetzung einer Schadensrente künftigen Veränderungen Rechnung zu tragen? -- 11. Entschädigung für Enteignung. Bedeutung eines in einem Vorprozeß ergangenen rechtsttästigen Urteils über eine unrichtig berechnete Entschädigung. Zulässigkeit des Rechtswegs, wenn sich die Gesetzgebung darüber geändert hat -- 12. Kann eine eingetragene Auslassungsvormerkung wegen des öffentlichen Glaubens des Grundbuchs auch zum Nachteile dessen geltend gemacht werden, zu dessen Gunsten sie bewilligt wurde? Wann ist die Ablösung einer Hypothek als für Rechnung des Erwerbers erfolgt anzusehen? -- 13. Übernahme des Vermögens nach 8419 BGB.; Übertragung der dazu gehörigen Gegenstände einzeln cm mehrere Personen. Öffentlicher Glaube des Grundbuchs beim Erwerb durch eine Vermögensübernahme, namentlich bei vorweggenommener Erbschaft -- 14. Vorbenutzungsrecht nach
5 des Patentgesetzes -- 15. Genügt für die Anwendung des
20 Abs. 2 AufwG. eine Löschungsbewilligung auch dann, wenn sie wegen des dinglichen Rechts einen Vorbehalt enthält? -- 16. Kann ein Hypothekengläubiger noch Aufwertung traft Vorbehalts verlangen, wenn durch rechtskräftiges Urteil festgestellt ist, daß seine Forderung durch Zahlung ihres Nennbetrags in Papiermark getilgt sei? -- 17. 1. Wie wett geht die Rechtskraftwirbmg eines im BollstreckungSverfahren ergangenen Beschlusses, der den Anttag auf Einstellung einer innerhalb der Frist des. 8 21 Abs. 4 der früheren GeschSftsaufsichtSverordmmg vorgenommenen Zwangsvollstreckung zmückgewiesen hat? 2. Können zwei zeiüich auseinanderfallende Zwangsvollstreckungen, die auf Grund desselben BollstreckungStitelS erfolgt find, für die Berechnung der bezeichneten Frist als eine einheitliche ZwangSvollstreckmrgsmaßnahme bewachtet werden? -- 18. Aufwertung kraft Rückwirkung in dem Fal
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